Heidemarie Mundlos

Auswirkungen des verkürzten Wehrdienstes auf niedersächsischen Zivildienst

Heidemarie Mundlos begrüßt Überlegungen zur Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes.....
Braunschweig.  Im Bezug auf den Wehrdienst hält die Bundesregierung  am Grundsatz der Wehrpflicht fest, allerdings mit dem Ziel „ die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren“. Die hierzu notwendige Änderung des §5 Abs 1a des Wehrpflichtgesetzes korreliert mit dem Zivildienstgesetz, da sowohl die Dauer der Wehrpflicht als auch die Dauer des Zivildienstes gleich lang sein müssen.
Derzeit gibt es in Niedersachsen 10244 Zivildienstplätze, davon sind 6802 Plätze belegt. Besonders  schwerwiegend träfe die Verkürzung des Zivildienstes den Deutschen Caritasverband ( mit  derzeit 1386 Zivildienstplätzen), das Diakonische Werk ( 2.014 Zivildienstplätze) und den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (Arbeiter-Samariter-Bund und Deutsches Jugendherbergswerk mit insgesamt 2223 Zivildienstplätzen) in Niedersachsen.
Eventuelle Streichungen oder Einschränkungen von Zivildienststellen durch Träger des Zivildienstes ist der Niedersächsischen Landesregierung derzeit nicht bekannt. Heidemarie  Mundlos, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Niedersächsischen Landtag begrüßt aber Überlegungen, die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes zu schaffen, sollen doch die Dienstleistungen der sozialen Einrichtungen weiterhin gesichert werden: „Im Laufe der Jahre hat sich der Zivildienst zu einem festen Bestandteil im sozialen Bereich entwickelt. Es dürfte schwerfallen diese Hilfestellung auf andere Art und Weise zu ersetzen.“