Heidemarie Mundlos

"Pflege-Tüv"

noch offene Fragen über die Gewichtung der Qualitätskriterien

Ein wichtiger Baustein der Steigerung von Qualität und Transparenz im Alter stellt die Prüfung von stationären und ambulanten Pflegeanbietern.....
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) dar, dem sogenannten „Pflege-TÜV“. Ab 2011 sollen die unangekündigten Prüfungen einmal jährlich, nach vorab definierten Bewertungskriterien stattfinden.

Die Prüfungsergebnisse werden anschließend zu Transparenzberichten zusammengefasst und veröffentlicht . Verantwortlich hierfür sind neben den Landesverbänden der Pflegekassen auch die Pflegeanbieter selbst.

Die sogenannte Transparenzvereinbarung sieht dabei eine für stationäre Einrichtungen Gesamtnote aus insgesamt 64 Einzelbewertungen vor; über die Hälfte der Kriterien stellen dabei Bewertungen aus der Pflege und medizinischen Betreuung dar, der Rest teilt sich etwa gleichmäßig in die Qualitätspunkte „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“, „soziale Betreuung“ und „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene“ auf.

Die Gesamtnote der ambulanten Pflege setzt sich dagegen aus den Kriterien „Pflegerische Leistung“ (beinahe die Hälfte der Kriterien), „ärztlich verordnete pflegerische Leistung“ (ein Viertel) und „Dienstleistung und Organisation“ (ebenfalls ein Viertel) zusammen.

In beiden Fällen lehnen sich die Noten an das Schulnotensystem von „sehr gut“ (1,0) bis „mangelhaft“ (5,0) an.

Der MDK Niedersachsen hat bislang in 667 stationären Pflegeeinrichtungen Prüfungen durchgeführt, davon sind bereits 595 Gesamtnoten veröffentlicht worden . Ein insgesamt guter Landesdurchschnitt von 2,1konnte man bisher verzeichnen, davon zeichneten sich 155 Einrichtungen mit der Gesamtnote „sehr gut“, 290 mit „gut“ aus; lediglich 6 Einrichtungen erhielten die Gesamtnote „mangelhaft“.

Ein stetige Verbesserung der Transparenz und Qualität ist auch das Ziel des Landes Niedersachsen. Frau Heidemarie Mundlos, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU im Niedersächsischem Landtag, erklärte dazu: „ Um eine weiterführende Optimierung der Bewertungskriterien zu gewährleisten, ist es besonders wichtig, dass eine Evaluation der Pflege-Transparenzvereinbarungen auf Bundesebene, in dessen Beirat auch einige Länder vertreten sind, erfolgt.“ Desweiteren machte sie darauf aufmerksam, dass eine Bewertung der Qualitätskriterien erst dann vorgenommen werden kann, wenn das Ergebnis der Bundes – bzw einer weiteren niedersächsischen Evaluation vorliegt.