Heidemarie Mundlos

Die Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Lande sichern


Änderungsvorschlag der

Fraktion der CDU   
Fraktion der FDP    
Fraktion der SPD

Die Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Lande sichern
Antrag der SPD-Fraktion - Drs. 16/2405

Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen:

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
I.     Der Landtag erinnert daran, dass es nach dem bundesgesetzlich normierten Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in erster Linie der Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen ist, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit allen notwendigen ambulanten medizinischen Leistungen sicherzustellen. In Niedersachsen obliegt dieser Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen.
Dazu gehört auch:
1.    die besondere Verantwortung von ärztlichen Körperschaften, Berufsverbänden und Fachschaften, öffentlich für die positiven Seiten des hausärztlichen Berufs zu werben und
2.    die Prüfung einer speziellen Starthilfe für diejenigen Allgemeinmediziner, die sich auf dem Land niederlassen wollen
3.     bei der Honorarverteilung die Einkommenssituation bei Hausärztinnen und Hausärzten so attraktiv zu gestalten, dass die Entscheidung zugunsten einer hausärztlichen Tätigkeit nicht mit Einkommensverlusten gegenüber anderen Fachgruppen verbunden ist.
4.    die Verbundausbildung noch stärker auszubauen und zu nutzen.
II.     Der Landtag begrüßt die bisherigen Aktivitäten der Landesregierung unter anderem im Rahmen eines „Runden Tisches“ zur Sicherung und Weiterentwicklung einer kompetenten, ortsnahen und flächendeckenden Versorgung mit hausärztlichen Leistungen. Angesichts der aktuellen Situation bittet der Landtag die Landesregierung, ihre Aktivitäten zu intensivieren und insbesondere
-    den Ausbau der Lehrstühle für Allgemeinmedizin in der Universitätsmedizin,
-    die Frage der Einrichtung einer Mindestanzahl von Weiterbildungsstellen sowie Praktikums- und Hospitationsstellen für Hausärztinnen und Hausärzte als Anerkennungsvoraussetzung für akademische Lehrkrankenhäuser und
-    die Angleichung von Vergütungsunterschieden bei der Weiterbildungsförderung zwischen ambulanten und stationärem Bereich
zu prüfen.

III.     Der Landtag bittet die Landesregierung um weitere folgende Initiativen:
1.     Die Landesregierung setzt sich für eine Reform der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) ein mit dem Ziel, die praxisorientierte Ausbildung mehr als bisher in den Vordergrund zu stellen.
2.     Die Erprobung von Anreizsystemen in der Universitätsmedizin für die Förderung der Allgemeinmedizin. Dies kann etwa in Form eines Stipendienfonds geschehen.
3.     Die Landesregierung wirbt dafür, dass die in niedersächsischen Krankenhäusern vorhandenen Weiterbildungsstellen stärker als bisher durch angehende Hausärztinnen und Hausärzte besetzt werden.
4.     Eine Prüfung, ob spezielle Anreizprogramme für Ärztinnen und Ärzte aufgelegt werden können, die sich als Allgemeinmediziner auf dem Lande niederlassen wollen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der stark wachsenden Zahl künftiger Hausärztinnen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
5.     Die zeitnahe Evaluierung der Verlagerung ärztlich delegierbarer Leistungen auf nichtärztliches Fachpersonal (MoNI).
6.     Die Kommunen in von Unterversorgung bedrohten Gebieten zu beraten und zu unterstützen bei Ihren Aktivitäten, Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner zur Niederlassung zu bewegen.
7.     Länderübergreifende Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine stärkere Regionalisierung der bislang nur global durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommenen Versorgungsplanung erreichen zu können. Damit soll eine möglichst ortsnahe Versorgung der Bevölkerung auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens erleichtert werden.
8.    Zu prüfen, ob eine Aufhebung der Residenzpflicht sinnvoll ist.