Heidemarie Mundlos

Mediengebühr pro Haushalt

statt Rundfunkgebühr pro Gerät

Der Landtag hat in seiner 84. Sitzung am 06.10.2010 folgende Entschließung angenommen:
Rundfunkbeitrag pro Haushalt und Betriebsstätte statt Rundfunkgebühr pro Gerät

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unentbehrlicher Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen.
Eine funktionsgerechte Finanzierung auf möglichst breiter Basis ist daher unverzichtbar. Deshalb soll der nichtprivate Sektor auch in Zukunft möglichst im bisherigen Umfang zur Gesamtfinanzierung beitragen und im Befreiungsrecht ausschließlich die finanzielle Leistungsfähigkeit ausschlaggebend sein. Die derzeitige geräteabhängige Rundfunkgebühr verursacht einen besonders hohen Verwaltungsaufwand, belastet verschiedene Personengruppen und Institutionen übermäßig und ist
mit einer nicht zu rechtfertigenden Kontrolle potenzieller Rundfunknutzerinnen und -nutzer verbunden. Angesichts immer neuer technischer Entwicklungen stellt deshalb ein allgemeiner Rundfunk-
beitrag eine sinnvolle Alternative dar, die sich nicht an einzelnen Gerätetypen orientiert. Denn auch mit Mobiltelefonen und PC als neuen technischen Übertragungs- und Empfangsgeräten, für die eine Gebührenpflicht eingeführt wurde, ist das Ende der technischen Entwicklung noch lange nicht erreicht.


Der Landtag möge beschließen:

– Die Landesregierung wird gebeten, sich in der Ministerpräsidentenkonferenz für die Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebührenerhebung pro Gerät und für eine geräteunabhängige
Abgabe in Form einer Haushaltsabgabe und Betriebsstättenabgabe einzusetzen.

– Privater und nicht privater Bereich (Wirtschaft und öffentliche Hand) sollen im bisherigen Umfang zur Finanzierung beitragen.

– Der Rundfunkbeitrag soll so ausgestaltet werden, dass private Haushalte einen einheitlichen Betrag zahlen, der nicht über den bisherigen Umfang hinausgeht.
– Unternehmen und Behörden sollen entsprechend ihrer Größe belastet werden. Dabei ist zu beachten, dass Unternehmen und Behörden eine gerechte und einfach strukturierte Abgabe entrichten und kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Die Abgabe soll neben anderen Kriterien in geeigneten Bereichen auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Öffentliche Schulen und Hochschulen sowie Polizei, Katastrophenschutz und vergleichbare Einrichtungen sollen zukünftig nur einen moderaten Beitrag zur Gesamtfinanzierung leisten müssen.



– Die Ermittlung des Finanzbedarfs und die Gebührenfestsetzung sollen wie bisher durch die
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in einem ordentli-
chen und unabhängigen Verfahren erfolgen, um die Staatsferne des Rundfunks zu gewährleis-
ten und eine staatliche Einflussnahme auf Programminhalte zu verhindern. Die Umstellung soll
aufkommensneutral erfolgen.

– Der Rundfunkbeitrag ist - wie die bisherige Gebühr auch - nicht daran zu koppeln, ob überhaupt
öffentlich-rechtlich gehört bzw. geschaut wird. Allein ausschlaggebend ist die technische Mög-
lichkeit des Empfangs von Rundfunk.

 

(Ausgegeben am 07.10.2010)