Mundlos: \"Nunmehr wird die Lücke Zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen\".
Am 11. Februar hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des...
des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung des sogenannten Feuerwehrführerscheins zugestimmt. Durch diese Ãnderung des Gesetzes können nun auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden. Es bedarf dann nur noch der Einweisung und einer praktischen Prüfung.
Diese gesetzliche Änderung geht auf eine Initiative aus dem Sommer 2010 zurück, die Niedersachsen zusammen mit Bayern und Sachsen gestartet hatten. Für die Feuerwehren und Kommunen ist diese Ãnderung sehr wichtig. Mit dieser gesetzlichen Änderung wird das ehrenamtliche Engagement gefördert und außerdem trägt die neue Regelung zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei.. Dem befürchteten Mangel an Fahrern kann nunmehr besser entgegengetreten werden. Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen kann seitdem nicht mehr mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. In Niedersachsen dürfen seit Anfang März 2010 Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen mit dem sogenannten Feuerwehrführer-schein gefahren werden. Heidemarie Mundlos:"Nunmehr wird die Lücke zwischen 4,75 und 7,5 Tonnen geschlossen und der Status des alten Führerscheins Klasse 3 wieder hergestellt. Das ist sinnvoll." Wenn der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, wird die Umsetzung in Landesrecht erfolgen. Die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Einheiten des Katastrophenschutzes können nunmehr in ausreichender Zahl ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder unbürokratisch intern ausbilden und prüfen. Die Erweiterung des PKW-Führerscheins B zu einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 für Kleinlastkraftwagen bis 7,5 Tonnen wird nicht mehr erforderlich sein.