"Chancen durch Zeitarbeit fördern, Missbrauch von Leiharbeit verhindern!"
Der Bundestag befaßt sich zur Zeit mit einer Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, diese Änderung soll den Missbrauch der Zeitarbeit künftig verhindern. Und die Chancen der Zeitarbeit fördern.
Zeitarbeit erlaubt Unternehmen auf Nachfragespitzen in Produktion und Dienstleistung angemessen flexibel und zielorientiert zu reagieren. Dies erhöht grundlegend die Konkurrenzfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes
Insbesondere für die Rückkehr aus der Arbeitslosigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt bietet Zeitarbeit große Chancen.
Zeitarbeit bietet Arbeitslosen eine Chance auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung und eröffnet berufliche Perspektiven eröffnen.
Gleichzeitig muß aber sichergestellt werden, daß Mißbrauch z.B. durch Lohndumping verhindert wird. Daran hat die Branche selber auch Interesse.
Im Gespräch sind eine Lohnuntergrenze für Verleihzeiten und für verleihfreie Zeiten im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für den Fall, daß ein Tarifvertrag den per Rechtsverordnung festgesetzten Mindestlohn unterschreitet, soll ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Lohnes haben, der dem der Stammbelegschaft entspricht, mindestens aber soll ihm dann der Mindestlohn zustehen.