Familienpflegezeit zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gesetzlich regeln
zur Familienpflegezeit einzubringen. Neben der Elternzeit ist die Pflegezeit ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Erziehung und Betreuung von Kindern ist ebenso wie die Pflege Angehöriger eine bedeutende gesellschaftliche Leistung, die unsere Anerkennung verdienen.
„Ich wünsche mir, dass nicht nur die Kindererziehung, sondern eben auch die Pflege von Angehörigen keine Hindernisse für die eigene Erwerbsarbeit mehr sind.“ Familienpflegezeit schafft die Möglichkeit , daß Pflegende, im Beruf bleiben können, indem sie während der Pflegezeit die Arbeitszeit reduzieren können, ohne gravierende finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Gleichzeitig trägt diese Maßnahme dazu bei, daß Hilfsbedürftige im vertrauten eigenen häuslichen Bereich versorgt und gepflegt werden können.
Hintergrund:
Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für zwei Jahre um bis zu 50 Prozent zu reduzieren, um ein Familienmitglied zu pflegen. In der Pflegezeit erhalten sie 75 Prozent des Einkommens. Zum Ausgleich müssen sie nach der Pflegezeit wieder voll arbeiten, erhalten aber nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Pflegende Angehörige erhalten aus der Pflegeversicherung während der Pflegephase Zahlungen in die Rentenkasse.