Heidemarie Mundlos

Neonatologie - Information

Vor einigen Wochen wurde im niedersächsischen Landtag über die "beste Versorgung von Frühgeburten" diskutiert.               mehr......
Der gemeinsame Bundesausschuss in Berlin, in dem  Ärzte, Kliniken und Krankenkassen sitzen, wollte, daß nur noch besonders erfahrene Kliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Früh- und Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm (pro Jahr) versorgen dürfen. Da aber nicht alle Fachleute und Kliniken mit dieser Verfahrensweise einverstanden waren, hatten beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einige Kliniken dagegen Klage eingereicht. Das führte dazu, dass der Beschluss kürzlich bis auf weiteres ausgesetzt wurde.

So dann entschied der Ausschuss, seinen Beschluss bis zur grundsätzlichen Entscheidung des Gerichts weiter außer Vollzug zu lassen. Die Vorsitzende des Kassen-Spitzenverbands,
Doris Pfeiffer, versicherte: «Wir setzen uns weiterhin für eine verbindliche Mindestmenge als Voraussetzung für die Frühchenversorgung in den Krankenhäusern ein.»  (lt. Bericht dpa)
Das bedeutet, daß Frühgeborenen in Deutschland zunächst weiter
auch in Kliniken mit weniger Erfahrung  - also mit weniger als 30 Flle pro Jahr - versorgt werden dürfen.

Hintergrund: Kleine Frühgeborene haben nach Auffassung von vielen Ärzten bessere Überlebenschancen, wenn sie in größeren Spezialkliniken entbunden werden. Jetzt befürchten diese Fachleute, dass sich die ökonomischen Interessen einzelner Krankenhäuser  zulasten der Qualität durchsetzen könnten. Die Kliniken argumentieren dagegen unter anderem, bei einer Begrenzung hätten die Betroffenen weitere Wege und die vorhandenen Kapazitäten könnten möglicherweise nicht mehr ausreichen.