Frühlingzeit - Leinenzeit!
Heidemarie Mundlos bittet alle Hundebesitzer, daran zu denken, daß vom 1. April bis zum 15. Juli Leinenzwang für Hunde besteht,
d.h. Hundebesitzer sollten Ihre Hunde unbedingt anleinen, wenn sie mit ihnen in der freien Landschaft, also außerhalb geschlossener Ortschaften, unterwegs sind.
Dies dient dem Schutz von trächtigen Wildtieren, Bodenbrütenden Vögeln und Jungtieren, die jetzt besonders durch freilaufende Hunde gefährdet sein könnten.Außerdem ist zu beachten, dass einigewildlebende Tiere im Falle einer empfindlichen Störung dieVersorgung ihres Nachwuchses einstellen. Somit geht die Gefahr geht nichtausschließlich vom Jagdtrieb der Hunde aus, sondern auch vonvermeintlich harmlosem Stöbern und Spielen.
Hundebesitzer sollten auch daran denken, daß viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denenkeine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihresNachwuchses nutzen. Auch in diesen Bereich sollten Hunde während des genannten Zeitraumes nicht frei herumlaufen.
Das zuständige Ministerium in Niedersachsen weist darauf hin, daß in ausgewiesenen Gebieten, wie zumBeispiel öffentlichen Parks oder Landschaftsschutzgebieten,gesonderte Regelungen für die Anleinpflicht gelten. Informationenhierzu werden in der Regel auf Schildern an Ort und Stellebereitgestellt.
Weitere Fragen beantwortet: Dr. Gert Hahne (0511) 120-2138