Heidemarie Mundlos

Mundlos: Meldepflicht bei Krebsneuerkrankungen trägt zur verbesserten Ursachenforschung bei

Der Sozialausschuss im Niedersächsischen Landtag berät in seiner morgigen Sitzung einen Antrag zur Einführung einer Meldepflicht bei Krebsneuerkrankungen in Niedersachsen. „Die Daten auf der Basis freiwilliger Meldungen einer Krebserkrankung reichen für aussagekräftige und erfolgreiche Krebsclusteranalysen nicht aus“, erklärte die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Heidemarie Mundlos, „deshalb ist es wichtig, diese durch eine allgemeine Meldepflicht der behandelnden Ärzte und Zahnärzte zu ersetzen.“

Die allgemeine Meldepflicht für Krebsneuerkrankungen solle künftig in enger Abstimmung mit den Vertretungen der Ärzte- und Zahnärzteschaft Niedersachsens und den Verbänden der Kostenträger ausgestaltet und umgesetzt werden. Darüber hinaus würde die neue gesetzliche Regelung zur Krebserfassung den niedersächsischen Gegebenheiten gerecht, denn noch immer gäbe es einen regional sehr unterschiedlich hohen Erfassungsgrad. Wichtig sei, dass bei der Meldepflicht besonders der Daten- und Patientenschutz geprüft und berücksichtigt werde. „Krebs ist die Volkskrankheit Nummer Eins“, so Mundlos. „Wir brauchen ein Krebsregister mit verlässlichen Daten, um die Ursachen für die Entstehung von Krebserkrankungen zu erforschen und diese Krankheit noch besser behandeln zu können.“