Heidemarie Mundlos

Heidemarie Mundlos: Niedersachsen ergreift Initiativen für alternative Energien

Niedersachsen beschließt Bundesinitiative...

Hannover/Berlin. Die Niedersächische Landesregierung hat gestern Abend einen Plenarantrag für die morgige Bundesratssitzung beschlossen....

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für Pressemitteilung der Staatskanzlei Niedersachsen

Der Antrag beinhaltet  zehn konkrete Maßnahmen, um den Ausbau der
Windenergie und der dafür notwendigen Netzinfrastruktur in Deutschland
zu verbessern.
Ministerpräsident David McAllister erklärte: "Die Erneuerbaren Energien
sind ökologisch und ökonomisch sinnvoll für Deutschland. Ihnen gehört
die Zukunft. Die Niedersächsische Landesregierung sieht vor allem in der
Offshore-Windenergie riesiges Potential. Das wollen wir nutzen und uns
mit dem vorliegenden Antrag aktiv in die aktuelle Debatte einbringen."
Die Bundesratsinitiative Niedersachsens enthält folgende Punkte:
        1.      Kreditprogramm "Offshore-Windenergie"
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine unverzügliche
Verabschiedung des geplanten Offshore-Windenergie-Kreditprogramms. Mit
dem Sofortprogramm der Bundesregierung zum Energiekonzept vom 28.09.2010
wurde bereits das 5-Milliarden-Kreditprogramm "Offshore-Windenergie"
grundsätzlich beschlossen. Der Baubeginn verschiedener Offshore-Projekte
und weitere Investitionen in der maritimen Wirtschaft hängen von der
schnellen Umsetzung dieses Sonderprogramms ab. Das Programm sollte auch
geeignet sein, um die Investitionsprobleme im Offshore-Spezialschiffbau
zu lösen.
        2.      Netzanbindungsverpflichtung für Offshore-Windparks  
Auf Grund der mehrjährigen Planungszeiträume für Offshore-Windparks muss
eine langfristige Planungssicherheit gewährleistet werden. Insbesondere
die bestehende befristete Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber
zur Herstellung der Netzanschlüsse für Offshore-Windparks bis zum
31.12.2015 (§ 17 Abs. 2 a i. V. m. 118 Abs. 3 EnWG), wird dieser
Anforderung nicht gerecht. Nur mit einer Entfristung ist auch zukünftig
frühzeitig die notwendige Planungssicherheit gewährleistet. Der
Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung um eine entsprechende
kurzfristige Änderung des EnWG, um eine langfristige Planungssicherheit
für die Projekte und Investoren zu schaffen.
        3.      Anpassung der EEG-Vergütung für Offshore-Windenergie
Auf Grund verschiedener Probleme hat sich der prognostizierte Beginn des
Ausbaus der Offshore-Windenergie verzögert. Damit sind auch die
Annahmen, die im Rahmen der letzten Novellierung des EEG getroffen
wurden, nicht mehr zutreffend. Die Regelungen zur Offshore-Windenergie
im EEG sind diesen Entwicklungen anzupassen. Der Bundesrat bittet
deshalb die Bundesregierung um ein Verschieben des Beginns der
Degressionsregelung (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe a) EEG) und eine
Verlängerung des sogenannten Frühstarterbonus ( § 31 Abs. 2 Satz 2 EEG).
Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, wie schwierig die
Finanzierung von Offshore-Windparks ist. Als Ergänzung zu der bisher
geltenden Vergütungsstruktur wird die Einführung eines optionalen
Stauchungsmodells, das alternativ zur bisherigen Regelung gewählt werden
kann, gefordert. Nach diesem Modell, das nicht zu einer
Vergütungsanhebung insgesamt führen soll, wird für einen kürzeren
Zeitraum eine höhere Anfangsvergütung gewährt. Das vorgeschlagene
"Stauchungsmodell“ verbessert die Finanzierbarkeit der Projekte deutlich
und könnte so der Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland
die notwendigen Impulse geben. Der Bundesrat erwartet, dass die erst im
Frühjahr 2012 vorgesehene EEG-Novelle möglichst noch vor der Sommerpause
realisiert werden kann.
      4.        Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Onshore-Windenergie
Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe von 100 m müssen auf Grund von
bundesrechtlichen Flugsicherheitsvorschriften nachts mit einem roten
Blinklicht gekennzeichnet werden. Diese Befeuerung wird von den
Anwohnern häufig als störend empfunden und führt dadurch regelmäßig zu
einer Reduzierung der Anlagenhöhe und so zu einer erheblichen Minderung
des Stromertrages. An weniger ertragreichen Standorten werden
Windenergieanlagen durch die Höhenbegrenzung und die damit verbundene
geringere Wirtschaftlichkeit ganz verhindert. Die Einführung einer
bedarfsgerechten Befeuerung – bei Annäherung von Flugobjekten – kann
Abhilfe schaffen. Hier gibt es bereits technisch ausgereifte Konzepte,
für deren Umsetzung politische Rahmenbedingungen auf Bundesebene
geschaffen werden müssen.
Ein weiteres Hemmnis bei der Realisierung von Windparkprojekten,
insbesondere von Repoweringprojekten, sind sich häufende, ablehnende
Stellungnahmen der Bundeswehr wegen Störung der Radarsicht. Zur Lösung
des Konflikts hat die Bundesregierung das Projekt "Windenergieanlagen
und Radaranlagen der Bundeswehr" gefördert. Innerhalb des Projekts wurde
ein technisches Konzept für digitale Radargeräte sowie technische
Bewertungskriterien für die Genehmigung von Windenergieanlagen
entwickelt. Die vollständige Anerkennung und Anwendung der entwickelten
technischen Bewertungskriterien sowie die Aufrüstung der vorhandenen
Radaranlagen mit neuster Technik kann zur Lösung des Konfliktes
beitragen. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf,  die
vorhandenen Lösungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um den weitern Ausbau
der Windenergie an diesen Standorten nicht zu behindern.
       5.       Intensivierung von Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der
erneuerbaren Energien müssen ausgebaut werden. Von besonderer Bedeutung
sind die Entwicklung und der Ausbau von intelligenten Netzen und
Speicherkapazitäten, um den Schwankungen beim Stromanfall aus
erneuerbaren Energien gerecht zu werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen
zur Stärkung der Energieeffizienz konsequent weiterzuverfolgen und
umzusetzen.
        6.      Stärkung der Länderkompetenzen beim Netzausbau
Der Bundesrat bittet die  Bundesregierung um Vorlage eines
Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, in dem die Rechte der Länder beim
Stromnetzausbau deutlich gestärkt werden. Den Ländern muss darin die
Möglichkeit gegeben werden, die Übertragungsnetzbetreiber zur zeitnahen
Antragstellung für die notwendigen Netzausbaumaßnahmen nach dem
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) anweisen zu können.
Im Hochspannungsnetz der 110 KV Ebene sind sowohl Freileitungen als auch
Erdkabel gleichberechtigt zuzulassen. Erdkabeltechnik entspricht auf
dieser Spannungsebene dem Stand der Technik und kann verstärkt auch zur
Konfliktverminderung eingesetzt werden. Im Höchstspannungsnetz der 380
KV-Ebene sind zukünftig Teilverkabelungen zur Vermeidung von
Wohnbereichsannäherungen auf allen Ausbaustrecken zuzulassen. Den
Ländern muss wie bei den Pilotstrecken des EnLAG generell das Recht
eingeräumt werden, Teilverkabelungen in den Genehmigungsverfahren
anzuordnen.
       7.       Neue Übertragungstechnologien wie Overlayleitungen
erproben
Für die weiteren Netzausbauaufgaben nach dem Jahr 2015 sind neue
Übertragungstechnologien zu erproben. Dazu könnten mindestens zwei in
der Gleichstromtechnik geplante Offshore-Windkraftsammelanschlüsse von
Nord nach Süd abzweigfrei in Richtung der Lastschwerpunkte in West- und
Süddeutschland weiter geführt und hierzu geeignete Trassen vorgesehen
werden. Für diese Leitungen soll durchgängig Erdverkabelung zum Einsatz
kommen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die dafür notwendigen
rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.  
        8.      Investitionsbedingungen beim Netzausbau verbessern
Die bisherigen regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland führen
dazu, dass sich zunehmend Investoren aus dem Bereich der
Übertragungsstromnetze zurück ziehen. Diese Entwicklung sollte gestoppt
werden. Für die großen Netzausbauaufgaben sind durch Änderung der
Anreizregulierungsverordnung erhöhte Realerträge aus dem Netzgeschäft
zuzulassen. Die Unternehmen müssen die zulässige Eigenkapitelverzinsung
von ca. 9 Prozent real erreichen können. Für neue Technologien, wie dem
Einsatz von Erdkabeln, sollten Risikozuschläge zugelassen werden.
        9.      Ausgleichszahlungen zur Akzeptanzverbesserung
Um die Akzeptanz für den Netzausbau zu verbessern könnten den Kommunen,
die von neuen Freileitungstrassen betroffen sind, nach deren
Inbetriebnahme regelmäßige Ausgleichszahlungen entsprechend der
jeweiligen Trassenlänge gezahlt werden. Diese Ausgleichszahlungen sind
von den Übertragungsnetzbetreibern aufzubringen und werden den
jeweiligen Netzauskosten hinzugerechnet. Der Bundesrat bittet die
Bundesregierung um Schaffung der rechtlich notwendigen
Rahmenbedingungen, um die Akzeptanz für den Netzausbau grundsätzlich zu
verbessern.
        10.   Ausbau Stromhandelsleitungen und Grenzkuppelstellen
Dem Ausbau von internationalen Verbindungsleitungen wie den geplanten
Seekabelverbindungen zwischen Deutschland und Norwegen, kommt zukünftig
eine verstärkte Bedeutung zu. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,
sich auf EU-Ebene für ein Förderprogramm zum Ausbau von zusätzlichen
Stromhandelsverbindungen einzusetzen. Dabei sollten die Investoren, die
zu schnellen Realisierungsmaßnahmen bereit sind, besonders gefördert
werden.