Althusmann: „Neuer Grundsatzerlass stellt die Weichen in Richtung Oberschule – Schülerhöchstzahl im Jahrgang 5 an Gymnasien und Realschulen wird gesenkt“
Auf Basis der im März vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Schulgesetzänderung hat das Kultusministerium unter anderem einen Grundsatzerlass für die neue Schulform erarbeitet und zahlreiche andere Regelungen angepasst. „Die Oberschule ist ein attraktives, flexibles Angebot für alle Regionen Niedersachsens. Sie ist die richtige Antwort auf den Schülerrückgang in vielen Regionen unseres Landes und ermöglicht sowohl eine starke Berufsorientierung als auch eine gymnasiale Option für den ländlichen Raum in Ergänzung zu unseren starken Gymnasien. Mit dem neuen Grundsatzerlass stellen wir rechtzeitig detaillierte Informationen zur neuen Schulform bereit“, sagte Kultusminister Dr. Bernd Althusmann. Während der Anhörungsfrist bis 14. Juni haben die an Bildung Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Regelungen sollen zum kommenden Schuljahr 2011/12 in Kraft treten.
Für den neuen Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Oberschule“ wurde die Gliederung der bestehenden Grundsatzerlasse weitgehend übernommen. Neu eingefügt wurde aufgrund der besonderen Bedeutung für die Oberschule ein Abschnitt „Berufsorientierung und Berufsbildung“. Der Entwurf enthält die Stundentafel für die Oberschule und für das mögliche gymnasiale Angebot In den Schuljahrgängen 5 und 6 sind beide Stundentafeln aufeinander abgestimmt, ab Schuljahrgang 7 weicht die Stundentafel für das gymnasiale Angebot auch aufgrund der höheren Wochenstundenzahl (Stundentafel I: 179 Wochenstunden; Stundentafel II / gymnasiales Angebot: 192 Wochenstunden) ab. Für die Schülerinnen und Schüler, die nach den grundlegenden Anforderungen unterrichtet werden oder die zum Erreichen der Regelanforderungen zusätzlicher Förderung bedürfen, ist eine 5. Wochenstunde in den Kernfächern Deutsch und Mathematik vorgesehen. Der eher berufspraktisch angelegte Schwerpunkt sowie die Profilwahl verdeutlichen den berufsorientierenden und berufsbildenden Schwerpunkt der Oberschule ab dem 9. Schuljahrgang.
Oberschulen können im Rahmen der Vorgaben flexible Regelungen zur Unterrichtsorganisation treffen. Dies bezieht sich auf den jahrgangsbezogenen, kursdifferenzierten oder schulzweigbezogenen Unterricht. So ist es beispielsweise möglich, ab dem 5. Schuljahrgang jahrgangsbezogen, aber auf Antrag auch fachleistungsdifferenziert in den Fächern Englisch und Mathematik zu unterrichten. Während dies in der Oberschule ohne gymnasiales Angebot auch im 6. Schuljahrgang fortgesetzt werden kann, muss im gymnasialen Angebot ab dem 6. Schuljahrgang eine äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgen; ab dem 7. Schuljahrgang soll und ab dem 9. Schuljahrgang muss im gymnasialen Angebot schulzweigbezogen im Klassenverband unterrichtet werden.
In den Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ sind die Regelungen für die Oberschule aufgenommen worden. Darüber hinaus wurde wie angekündigt die Schülerhöchstzahl an Realschulen und Gymnasien und den entsprechenden Zweigen der Kooperativen Gesamtschule aufsteigend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang im Schuljahr 2011/12, um zwei Schülerinnen und Schüler gesenkt.
Die Entwürfe der Erlasse und Verordnungen stehen im Internet unter www.mk.niedersachsen.de zum Download bereit.