„Elektronische Fußfessel“
In jedem Fall will Niedersachsen die seit 01. Januar 2011 geltende gesetzliche Grundlage zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung für rückfallgefährdete Straftäter (sogenannte „elektronische Fußfessel“) zügig praktisch umsetzen.
„Derzeit existieren noch in keinem Bundesland die erforderlichen Strukturen. Die technischen Voraussetzungen sollen nach jetzigem Planungsstand gemeinsam mit anderen Bundesländern geschaffen werden“, sagte Justizminister Bernd Busemann.
Benötigt werde eine technische Überwachungszentrale, welche automatisiert Daten über den Aufenthaltsort der zu überwachenden Person erhebt. Diese habe ein entsprechendes Gerät ständig bei sich zu führen. „Das funktioniert über das GPS-System, das zum Beispiel auch bei Navigationsgeräten im Auto zum Einsatz kommt. Die Daten werden dann per Mobilfunksignal an die Datenzentrale weitergeleitet“, erläuterte Bernd Busemann.
Ferner sei eine „Clearing-Stelle“ einzurichten. „Wenn das System eine Unregelmäßigkeit feststellt, muss die Meldung bewertet und entschieden werden, ob der ambulante Justizsozialdienst (AJSD) tätig wird oder die Polizei tätig werden muss“, meinte Bernd Busemann. Möglich sei auch dabei eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Mit Bayern, Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen dazu ausführliche Gespräche geführt werden.
Bernd Busemann rechnet mit mehr als 200 Personen allein in Niedersachsen, die künftig auf elektronischem Weg überwacht werden könnten. „Diese Möglichkeit bezieht sich nicht ausschließlich auf Sexualstraftäter, sondern kommt insbesondere auch für Gewalttäter in Betracht“, so Bernd Busemann abschließend.
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