Heidemarie Mundlos

Neue Erholungsurlaubsverordnung

Kein Verfall des Erholungsurlaubs bei Krankheit

Die Niedersächsische Landesregierung hat den von Innenminister Uwe Schünemann vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte beschlossen.

Damit werden die Verfallsregelungen für Erholungsurlaub an die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst:

Erholungsurlaub, der wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nicht rechtzeitig hat angetreten werden können, kann nunmehr nach Wiederaufnahme des Dienstes in dem dann laufenden oder folgenden Urlaubsjahr genommen werden. Ein Verfall von Urlaubsansprüchen allein wegen vorübergehender krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit kann somit nicht mehr eintreten.

Die Änderungsverordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Kontakt:
Oliver Wagner
) (0511) 120-6945
Vera Wucherpfennig
) (0511) 120-6382