Heidemarie Mundlos

Änderung der Satzung der Stiftung Opferhilfe

Bernd Busemann: \"Erfolgreiche und bundesweit anerkannte Arbeit“

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die Satzung der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen an die geltenden rechtlichen Bestimmungen anzupassen. Das Niedersächsische Justizministerium wird danach ermächtigt, bei künftig notwendig werdenden Satzungsänderungen die Genehmigungsbefugnisse als Stiftungsbehörde wahrzunehmen.

"Konkret geht es darum, die Stiftungssatzung an die im Jahr 2009 geänderte Abgabenordnung anzupassen. Danach müssen die Satzungen gemeinnütziger Institutionen Regelungen dazu enthalten, wem das Vermögen der Stiftung bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke zufällt“, erläuterte Justizminister Bernd Busemann. Da das Grundkapital der Stiftung in Höhe von 1 Million Euro sowie die Anschubfinanzierung von 300.000 Euro vom Land aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt worden seien, könne das Vermögen in den genannten Fällen nur an das Land Niedersachsen fallen. Auf Vorschlag der Staatskanzlei werden die Befugnisse zur Genehmigung künftiger Satzungsänderungen an das Justizministerium übertragen.

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