Heidemarie Mundlos

Kommunen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit stärken

 Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung in Goslar beschlossen, den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit an die Hand zu geben. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) soll in den Bundesrat eingebracht werden.

"Es muss jedem klar sein, dass diejenigen, die schwarz arbeiten oder arbeiten lassen, gegen die Grundregeln unseres Sozialstaates verstoßen. Mit den von Niedersachsen vorgeschlagenen neuen Mitteln geben wir den Kommunen die Möglichkeit, noch effektiver gegen Schwarzarbeit vorzugehen“, sagte Niedersachsens Wirtschaftminister Jörg Bode.

Neben dem Zoll kommt den Kommunen eine wichtige Rolle bei der Schwarzarbeitsbekämpfung zu. Sie sind vor allem zuständig, um die handwerks- und gewerberechtlichen Verstöße zu verfolgen. Darunter fallen genauso Handwerker, die Ihre Dienstleistung ohne Meisterbrief anbieten, wie Unternehmer die unangemeldet gewerblich tätig sind.

Jörg Bode sagte weiter: "Die Bekämpfung der Schwarzarbeit bedeutet, Unternehmer und Arbeitnehmer vor der rechtswidrig arbeitenden Konkurrenz zu schützen und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie bedeutet auch mehr Verbraucherschutz, denn nur diejenigen, die auch nachweislich eine Ausbildung für bestimmte Leistungen haben, dürfen diese auch erbringen.“

 
Mit der Gesetzesänderung sollen Kommunen deshalb gleiche Ermittlungsrechte wie der Zoll erhalten, was etwa Betretungsrechte für Geschäftsräume und Grundstücke von Arbeitgebern und Auftraggebern betrifft, damit Personen und Geschäftsunterlagen überprüft werden können. Außerdem sollen Bußgelder bis 5.000 Euro für "unerlaubte Werbemaßnahmen“ zur Prävention vor unerlaubter Handwerks- und Gewerbeausübung wieder eingeführt werden.

Verstöße, bei denen Anbieter für Leistungen werben, die sie nach Gewerbe- oder Handwerksrecht gar nicht anbieten dürfen, sind sprunghaft angestiegen, seit dieser Tatbestand nicht mehr geahndet wird. In diesem Zusammenhang sollen Kommunen künftig auch ein Auskunftsrecht bei anonymen Werbemaßnahmen unter Chiffre oder Angabe eines Telefonanschlusses erhalten.

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