Heidemarie Mundlos

Heidemarie Mundlos: Neues Heimgesetz trägt individuellen Bedürfnissen der Menschen Rechnung

erleichtert die Erprobung alternativer Wohnformen

„Mit dem neuen Niedersächsischen Heimgesetz haben wir die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die individuellen Bedürfnisse der Menschen in Heimen im Mittelpunkt stehen“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion Heidemarie Mundlos anlässlich der heutigen Abstimmung über das Heimgesetz im Sozialausschuss
„Ein entscheidender Punkt bei den Gesetzesberatungen war für uns die Ermöglichung alternativer Wohnformen“, betonte Mundlos. „Wir konnten feststellen, dass viele Menschen in ihrer gewohnten Umgebung alt werden und den Schritt ins Heim möglichst lange vermeiden wollen. Vor diesem Hintergrund gewinnen ambulant betreute Wohngemeinschaften und integriertes Wohnen zunehmend an Bedeutung. Durch das von uns vorgelegte Heimgesetz können neue Wohn- und Betreuungsformen nunmehr leichter erprobt werden. Somit werden wir dem Wunsch vieler älterer Menschen gerecht, die ein Leben in weitestgehender Selbstständigkeit und Eigenverantwortung führen wollen“, erklärte Mundlos.

„Gleichzeitig haben wir in dem Gesetz eine klare Abgrenzung zwischen selbstbestimmten ambulant betreuten Formen des gemeinschaftlichen Wohnens und nichtselbstbestimmten Wohngemeinschaften andererseits vorgenommen. Dadurch ist der Geltungsbereich des Gesetzes klar definiert“, führte Mundlos aus. Mundlos wies ferner darauf hin, dass das Heimgesetz auch weiterhin für die Einrichtungen der Tagespflege gelte.

„Ferner haben wir Regelungen entwickelt, die zu einer Vereinfachung und Entbürokratisierung führen werden“, sagte Mundlos. Die Pflicht der Heimaufsichtsbehörden zum Bericht gegenüber dem Land und die des Landes gegenüber dem Bund werden abgeschafft. Darüber hinaus entfallen die für alle zwei Jahre zu erstellenden Tätigkeitsberichte der Heimaufsichtsbehörden. „Durch die Beschränkung der Bürokratie steht den Pflegekräften in Heimen wieder mehr Zeit für die Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen zur Verfügung“, erklärte Mundlos.
 
Die Fachkraftquote, die derzeit über eine Verordnung geregelt ist und bei 50 Prozent liegt, wird auch künftig Bestand haben. Erfreut zeigte sich Mundlos über die Aussage des zuständigen Ministeriums, die Neuordnung der Verordnung auch im Rahmen des Pflegepaktes zu erörtern. Darüber hinaus sei derzeit eine weitere parlamentarische Initiative geplant, mit der dem Wunsch von sozialhilfeberechtigten Pflegebedürftigen nach einer Unterbringung in Einzelzimmern nachgekommen werden soll, so Mundlos.