Heidemarie Mundlos

Novelle zur Krankenhaushygiene mindert Leid bei Patienten und hilft Ausgaben senken

Der Bundestag beschließt am Donnerstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dadurch können Infektionen mit multiresistenten Erregern, die nur schwer zu bekämpfen sind, künftig besser vermieden werden. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter, Lothar Riebsamen:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass mit der Gesetzesnovelle die Zahl der Krankenhausinfektionen erheblich reduziert werden kann. Das zu beschließende Maßnahmenpaket beinhaltet insbesondere die Verpflichtung zur konsequenten Einhaltung von Hygieneregeln und zum verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika. Die Länder müssen entsprechende Rechtsverordnungen zur Einhaltung von Hygienestandards erlassen.

Zur Formulierung von Handlungsempfehlungen für die Ärzte soll die Kommission „Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) beim Robert-Koch-Institut eingerichtet werden. Sie soll Standards bei der Krankenhaushygiene setzen und Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Krankenhauskeime geben. In Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen sind diese Leitlinien verpflichtend umzusetzen.

Die Verbesserung der Hygienestandards ist wichtig, denn überall, wo sich ohnehin schon geschwächte Menschen im wahrsten Sinne des Wortes die Klinke in die Hand geben, sind multiresistente Erreger ein ernst zu nehmendes Problem. Etwa 400.000 bis 600.000 Patienten erkranken jährlich in Deutschland an sogenannten Krankenhausinfektionen; 7.500 bis 15.000 Patienten sterben daran. Das unterstreicht die große Bedeutung der Maßnahmen. Wir haben zwar schon eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, aber hier können wir noch besser werden.

Darüber hinaus sind gesundheitspolitische Debatten in der Regel geprägt vom Bemühen, den steigenden Gesundheitskosten zu begegnen. Auch in dieser Hinsicht ist der heutige Beschluss ein Fortschritt: Denn jede vermiedene Infektion ist immer noch die beste Kostendämpfung.“