Heidemarie Mundlos

Ergebnisse der 334. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 09./10. Juni in Hannover

Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans

Am 09. und 10. Juni 2011 fand in Hannover die 334. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Minister Dr. Bernd Althusmann, statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Themen:

●       Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans
●       Grundbildungspakt Alphabetisierung
●       Reform des Übergangssystems Schule - Beruf
●       Sprachförderinstrumente bündeln – Standards der Sprachstandsfeststellung
●       Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in Deutschland
●       Nationaler Beitrag im Rahmen der Europäischen Bildungszusammenarbeit „ET 2020“
●       20. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages
●       Senator Ties Rabe neuer 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz


Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihren Beitrag für den Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplanes verständigt. Die Maßnahmen stehen in Einklang mit den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen eigenen Zielen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. „Damit bekräftigt die Ländergemeinschaft ihre Zielsetzung, den Leistungsstand von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf den Gesamtdurchschnitt aller Schülerinnen und Schüler anheben zu wollen. Außerdem setzen wir uns das Ziel, die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss bis zum Jahr 2015 im Bundesdurchschnitt von acht auf vier Prozent zu senken. Auch soll die Quote der jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in den kommenden Jahren halbiert werden“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Dr. Bernd Althusmann.

Als konkrete Ziele nennt der Aktionsplan u.a. die Förderung sprachlicher Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die Erhöhung des Anteils von Lehramtsanwärtern, Lehrkräften, Erziehern und Sozialpädagogen mit Migrationshintergrund, den Abbau von Hemmnissen für Bildungszugänge, eine verbesserte Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung oder eine höhere Zahl von Studierenden mit Migrationshintergrund. Der Beitrag zum Aktionsplan wird jetzt der federführenden Integrationsministerkonferenz zugeleitet.


Kultusministerkonferenz beschließt Initiative Grundbildungspakt Alphabetisierung 

Die Länder und der Bund starten eine Initiative für einen „Nationalen Pakt für Alphabetisierung und Grundbildung in Deutschland“. Das hat die Kultusministerkonferenz nach Abstimmung mit der Bundesregierung am Donnerstag in Hannover beschlossen. Ziel ist es, die Dimension des funktionalen Analphabetismus als gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem zu identifizieren. In den Pakt für Grundbildung und Alphabetisierung sollen Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften, Kirchen und weitere gesellschaftliche Akteure einbezogen werden. Zu einer Auftaktsitzung der Paktpartner soll noch im Juli eingeladen werden.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Dr. Bernd Althusmann, betonte: „Analphabetismus ist ein weithin unterschätztes und tabuisiertes Problem in Deutschland. Ich bin Frau Prof. Dr. Anke Grotlüschen von der Universität Hamburg außerordentlich dankbar für ihre grundlegenden Arbeiten über die Dimension von funktionalem Analphabetismus in Deutschland. Wir rufen dazu auf, wirkungsvoll und koordiniert noch mehr betroffenen Menschen zu helfen und sie zu ermutigen, ihre Grundkompetenzen zu stärken und sich auf neue Lernangebote einzulassen. In diesem Sinne starten wir diese gemeinsame Initiative.“

Frau Prof. Grotlüschen hatte zuvor die Ergebnisse ihrer „Leo – Level-One Studie“ zum funktionalen Analphabetismus vor dem Plenum der Kultusministerkonferenz vorgestellt. Danach betrifft funktionaler Analphabetismus mehr als 14 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland. Von Analphabetismus im engeren Sinne sind mehr als vier Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung betroffen.


Reform des Übergangssystems Schule – Beruf angestrebt – Althusmann: „Jeder Jugendliche muss eine verlässliche Perspektive bekommen“

Um unnötige Warteschleifen für Jugendliche zu vermeiden, sollen die schulischen Angebote  des Übergangssystems Schule-Beruf weiterentwickelt werden. Das entschied die Kultusministerkonferenz in Hannover auf Initiative ihres Präsidenten Dr. Bernd Althusmann. An den Unterausschuss für Berufliche Bildung wurde ein entsprechender Arbeitsauftrag erteilt. Er soll die bestehenden schulischen Maßnahmen des Übergangssystems hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der sich durch die demografische Entwicklung abzeichnenden Fachkräftelücke. Ziel ist es, die Angebote zu optimieren und zu vereinheitlichen.

Der Präsident betonte: „Gerade der Start ins Berufsleben ist für die Bildungsbiographie jedes  Jugendlichen von entscheidender Bedeutung. Auch jene Jugendliche, die auf Anhieb kein Ausbildungsplatzangebot erhalten, brauchen eine echte berufliche Perspektive. Daher können wir uns Ausbildungsgänge, die den Charakter von bloßen Warteschleifen haben, nicht länger leisten. Dies liegt weder im Sinne der jungen Menschen, noch schöpft es die Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs hinreichend aus. Bei der Reform des Übergangssystems geht es vor allem um die Frage, wie man berufliche Teilqualifikationen vermitteln kann, die bei einer späteren dualen beruflichen Ausbildung auch von den Betrieben anerkannt werden. Anliegen meiner Initiative ist es auch, Altbewerbern eine reelle Chance auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu geben.“


Sprachförderinstrumente bündeln

Die vorhandenen Verfahren der Sprachstandserhebung sowie Sprachfördermaßnahmen vor dem Schuleintritt und während der Schulzeit sollen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das hat die Kultusministerkonferenz in Hannover beschlossen. Ziel der Initiative ist es, ländergemeinsame Empfehlungen zu erarbeiten. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Dr. Bernd Althusmann, setzte sich für ein abgestimmtes Vorgehen im Bereich der Sprachstandserhebung und Sprachförderung in den Ländern ein. Dabei müssten auch die Fachministerkonferenzen für Integration, Jugend sowie Familie eingebunden werden. Dr. Bernd Althusmann sagte: „Das sichere Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel zum Bildungserfolg. Bereits im frühkindlichen Bereich werden die Grundsteine für den weiteren Bildungsweg unserer Kinder gelegt. Alle Bundesländer unternehmen erhebliche Anstrengungen, um frühzeitig mit Sprachförderung zu beginnen, entweder im Kindergartenbereich oder im Übergang von Kita und Grundschule.“


Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in Deutschland

Die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben das Ziel bekräftigt, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) zu entwickeln und die relevanten Akteure - u. a. Einrichtungen der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung, Sozialpartner und Experten - in diesen Prozess einzubinden.

Ausgangspunkt für diese Entscheidung ist die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom April 2008, einen Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen – EQR (European Qualifications Framework for Lifelong Learning – EQF) vorzulegen, der die Qualifikationen der allgemeinen, beruflichen und hochschulischen Bildung in einem einheitlichen System von acht Niveaustufen abbildet. Der EQR dient als Übersetzungsinstrument dazu, innerhalb der EU Lernergebnisse aus allen Bildungsbereichen verständlicher und vergleichbarer zu machen, damit Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen auch über die eigenen Ländergrenzen hinweg nutzen können.

Mit der Erarbeitung des DQR kommt die Kultusministerkonferenz der Verpflichtung nach, nationale Qualifikationssysteme an den EQR anzukoppeln, so dass alle neuen Qualifikationsbescheinigungen einen Verweis auf das zutreffende Niveau des EQR enthalten können. Dabei soll der DQR der Gesamtheit des deutschen Bildungswesens gerecht werden, seine Vielfalt erhalten und seine historisch gewachsenen Besonderheiten darstellen. Entsprechend den EQR-Empfehlungen sollen auch Qualifikationen nicht-formaler und informeller Lernprozesse einbezogen werden.

Nach der noch nicht abschließend geklärten Frage einer Zuordnung der verschiedenen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems zum DQR soll in einem Referenzierungsbericht erläutert werden, wie sich die jeweiligen DQR-Niveaustufen zu den EQR-Niveaustufen verhalten. In die Beratungen werden auch Erfahrungen anderer europäischer Länder einbezogen. Ziel der DQR-Gremien ist es, bis zum Jahresende einen konsensualen Zuordnungsvorschlag vorlegen zu können.


Nationaler Beitrag im Rahmen der Europäischen Bildungszusammenarbeit „ET 2020“

Mit dem 2009 verabschiedeten strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („Education and Training 2020“; kurz „ET 2020“) haben sich die EU-Bildungsminister auf folgende vier Schwerpunkte und Zielsetzungen der europäischen Bildungszusammenarbeit geeinigt:
1.      Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
2.      Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
3.      Förderung des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
4.      Förderung von Innovation und Kreativität - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Die Mitgliedstaaten haben sich gleichzeitig verpflichtet, regelmäßig Berichte über die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele vorzulegen. Die diesjährige Berichterstattung ist ausgerichtet an den Bildungsthemen der vom EU- Rat verabschiedeten Wachstumsstrategie „Europa 2020“: Schulabbrecherquote, Bildungsabschlüsse im tertiären Bereich und vergleichbare Abschlüsse, Mobilität, neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen. Demnach sind in allen vier Bereichen z.T. deutliche Fortschritte zu verzeichnen.

Der deutsche Beitrag für die Fortschrittsberichterstattung ET 2020 wurde in Zusammenarbeit von BMBF und Kultusministerkonferenz erarbeitet und heute von der Kultusministerkonferenz verabschiedet. Der Bericht wird nun an die Europäische Kommission übermittelt.


20. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsminister Henry Tesch  hat in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Kultusministerkonferenz für den Deutsch-Polnischen Ausschuss für Bildungszusammenarbeit, dessen Ko-Vorsitzender er für die deutsche Seite ist, die Kultusministerkonferenz über den aktuellen Arbeitsstand des Ausschusses vor der nächsten Sitzung in Warschau im Juni 2011  informiert. Er beantragte zudem, das Thema Spracherwerb und Sprachförderung für  polnisch-stämmige Bürger in Deutschland zukünftig beim Ausschuss für Bildungszusammenarbeit anzubinden mit dem Ziel, eine Bildungsstrategie zum muttersprachlichen Polnischunterricht in Deutschland zu erarbeiten. Außerdem sei vorgesehen, die seit 1991 bestehende Ständige Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz „Polnisch und Polonistik in der Bundesrepublik Deutschland“ dem neuen Ausschuss für Bildungszusammenarbeit zuzuordnen, um die Kräfte zu bündeln.

Die 2. Sitzung des Deutsch-Polnischen Ausschusses für Bildungszusammenarbeit findet am 20./21. 06. 2011 in Warschau  statt. Dort werden erste Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses erörtert und weiterführende Beschlüsse gefasst. Parallel dazu tagt am 21. 06. 2011 in Warschau eine gemeinsame deutsch-polnische Kabinettssitzung der Bundesregierungen.


Senator Ties Rabe 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz

Der Hamburger Senator für Schule und Berufsbildung, Ties Rabe, ist neuer 1. Vizepräsident der Kultusministerkonferenz. Das Plenum wählte Rabe am Donnerstag in das Präsidium. Die Wahl war nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg und der damit verbundenen Neubildung des Senats notwendig geworden.

Dem Präsidium 2011 der Kultusministerkonferenz gehören an:

Präsident Dr. Bernd Althusmann, Kultusminister, Niedersachsen 1. Vizepräsident Ties Rabe, Senator für Schule und Berufsbildung, Hamburg 2. Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgitta Wolff, Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft, Sachsen-Anhalt 3. Vizepräsident Dr. Ludwig Spaenle, Staatsminister für Unterricht und Kultus, Bayern Präsidiumsmitglied Doris Ahnen, Staatsministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Rheinland-Pfalz Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Johanna Wanka, Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Niedersachsen


Sylvia Schill
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