Heidemarie Mundlos

Haushaltsklausur der Landesregierung

David McAllister: „Kurs halten und neue Akzente setzen“

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer diesjährigen Haushaltsklausur am 4. und 5. Juli 2011 in Hannover einen Zweijahreshaushalt für die Jahre 2012 und 2013 beraten und beschlossen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Ministerpräsident David McAllister, Wirtschaftsminister Jörg Bode und Finanzminister Hartmut Möllring haben heute in einer Pressekonferenz in Hannover die Ergebnisse der Haushaltsberatung vorgestellt. Der Gesamthaushalt für das Jahr 2012 beträgt danach rund 26,7 Milliarden Euro und derjenige für das Jahr 2013 rund 27,4 Milliarden Euro.

Der Niedersächsische Ministerpräsident David McAllister erklärte dazu:

„Die Konsolidierung des Haushalts hat für uns oberste Priorität. Daher ist es im Sinne einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik wichtig, die Neuverschuldung konstant, konsequent und kontinuierlich abzubauen. Unser Ziel ist und bleibt es, ab 2017 keine neuen Schulden mehr zu machen. Dennoch wollen wir wichtige Akzente setzen. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik hat immer auch eine gezielte Gestaltung der Zukunft im Blick.“

Er sagte weiter: „Unsere zentralen Vorhaben spiegeln sich in den beiden Haushalten an vielen Stellen wider. Noch nie haben wir soviel Geld in Bildung und Wissenschaft investiert, nämlich fast acht Milliarden Euro. Auch beim Straßenbau und anderen Infrastrukturvorhaben haben wir nachdrücklich Zeichen gesetzt. Auch die Wirtschafts- und Technologieförderung bilden herausragende „Leuchttürme“ unserer Haushaltspolitik.“

Die Landesregierung hat beschlossen, den Haushalt für zwei aufeinanderfolgende Jahre verbindlich festzulegen.

David McAllister erläuterte dazu: „Die Aufstellung eines Doppelhaushalts ist Ausdruck unserer besonderen Ernsthaftigkeit, mit der wir unser Ziel der stetigen Rückführung der Neuverschuldung Schritt für Schritt umsetzen. Wir wollen den Haushalt langfristig konsolidieren. Daher wird die Nettokreditaufnahme weiter jährlich um 350 Millionen Euro abgebaut. Im Jahr 2012 wird das Land noch neue Schulden in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aufnehmen müssen – im Jahr 2013 werden es nur noch 1,250 Milliarden Euro sein.

Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes wurde der Haushalt für die Jahre 2012 und 2013 nach dem sogenannten „Eckwerteverfahren“ ausgerichtet. Danach wurde den einzelnen Ministerien zu Beginn des Jahres und damit sehr frühzeitig ein verbindlicher Ausgaberahmen für ihren jeweiligen Einzelplan vorgegeben. Dieses Verfahren hatte das Kabinett am 22. Februar 2011 beschlossen.

Im Einzelnen enthält der Haushalt folgende Schwerpunkte:

1. Bildung

    • Investitionen in die Bildung haben für die Landesregierung absolute Priorität.
       
    • Trotz der angespannten Haushaltslage wird das Land im Jahr 2012 mehr Geld als in den Vorjahren in den Bereich Bildung investieren: 2012 allein knapp fünf Milliarden Euro.
       
    • Die Ausstattung der bisher genehmigten etwa 150 Oberschulen wird sichergestellt.
       
    • Der Mehrbedarf für den Ausgleich der Arbeitszeitkonten im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie die Unterrichtsversorgung werden gewährleistet.
       
    • 2012 werden zusätzlich 490 Referendarinnen und Referendaren für den Vorbereitungsdienst eingestellt. Insgesamt können damit über 6000 Referendare und Anwärter im Landesdienst in Niedersachsen ausgebildet werden.
       
    • Die sonderpädagogische Förderung an Schulen wird ausgeweitet. Hierfür stehen 1 Million Euro im Haushaltsplanentwurf 2012 zur Verfügung.
       
    • Im Haushaltsjahr 2010 wurde mit dem Modellversuch „Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung im Alter von unter drei Jahren in Krippen und kleinen Kindertagesstätten“ (Modellversuch Integration U 3) begonnen, der bisher bis zum 31. Juli 2012 befristet war. Die Finanzierung des Modellversuchs bis zur Einführung des gesetzlichen Anspruchs wird durch Umschichtung von Mitteln sichergestellt.
       

2. Wissenschaft, Forschung und Kultur

    • Für die Landesregierung sind Wissenschaft und Kultur von besonderer Wichtigkeit. Mit einer Erhöhung um zehn Prozent stehen nunmehr knapp drei Milliarden Euro dafür im Haushalt bereit.
       
    • Das Land schafft mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang und die steigende Nachfrage nach Studienplätzen aufgrund des Wegfalls der Wehrpflicht als Teil des Hochschulpaktes mit dem Bund bis 2015  mehr als 38.000 zusätzliche Plätze für Studienanfänger. Für diese stellt das Land allein im kommenden Jahr rund 100 Millionen Euro bereit.
       
    • Begabte und engagierte Studierende, vor allem auch aus so genannten bildungsfernen Schichten, werden neben weiteren Fördermöglichkeiten durch das Niedersachsen-Stipendium unterstützt. Für dieses sind in den kommenden beiden Jahren jeweils eine Million Euro vorgesehen.
       
    • Die European Medical School wird als europaweit einmaliges und innovatives Kooperationsprojekt der Medizinerausbildung zwischen den Universitäten Oldenburg und Groningen von 2012 bis 2015 mit rund 49 Millionen Euro auf den Weg gebracht.
       
    • Für die drei neuen Zentren der Gesundheitsforschung DZIF – Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (Partnerstandort Hannover/Braunschweig), DZL – Deutsches Zentrum für Lungenforschung (Partnerstandort Hannover) und DZHK – Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (Partnerstandort Göttingen) stehen in den kommenden vier Jahren rund 4,5 Millionen Euro bereit. Dazu kommen vom Bund rund 40 Millionen Euro.
       
    • Eine neue Zielvereinbarung gibt den kommunalen Theatern für drei Jahre Planungssicherheit. Dabei übernimmt das Land auch die anteiligen Kosten für Tarifsteigerungen. Insgesamt sind dafür bis 2014 rund 68,5 Millionen Euro vorgesehen.
       
    • Um notwendige Sanierungen bei Soziokulturellen Zentren in Niedersachsen voranzutreiben, werden 2012 und 2013 jeweils 550.000 Euro zusätzlich aus Sondermitteln für investive Maßnahmen bereitgestellt. Für Beratungsleistungen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur gibt es künftig ebenfalls aus Sondermitteln eine Aufstockung um jährlich 60.000 Euro.
       

3. Wirtschaft und Infrastruktur

    • Im Bereich der Landesstraßen werden für die Jahre 2012 und 2013 die Gelder jeweils auf rund 103 Millionen Euro für den Betrieb, die Unterhaltung sowie den Um- und Ausbau erhöht. Die durch die vergangenen harten Winter stark geschädigten Landesstraßen erhalten die dringend benötigte Sanierung. Mit der „Sanierungsoffensive für Landesstraßen“ und einem deutlich erhöhten Budget in Höhe von insgesamt zusätzlich 40 Millionen Euro in beiden Haushaltsjahren leistet die Landesregierung einen wesentlich Beitrag, damit Niedersachsens Landesstraßen sicher und funktionstüchtig bleiben.

     

    • Zusätzliche 31 Millionen Euro stehen für die Stärkung des Luft- und Raumfahrtstandortes Niedersachsen zur Verfügung. Das Anschlussprogramm an die erfolgreiche Initiative des Landes, mit der sich Niedersachsen eine Spitzenposition bei der Entwicklung von CFK-Technologien sichern konnte, zielt nicht nur auf die Luft- und Raumfahrtindustrie. Zielsetzung ist es, den Know-How-Transfer von der Luftfahrtbranche in andere Branchen, beispielsweise den Automobilbau, zu unterstützen. Darüber hinaus geht die Landesregierung davon aus, dass im CFK-Bereich neue Unternehmen als Zulieferer sowohl für die Flugzeug- als auch die Automobilindustrie entstehen.

     

    • Die Landesregierung stellt für die Innovationsförderung niedersächsischer Seeschiffswerften 21,25 Millionen Euro zur Verfügung. Das sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und gewährleistet, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte niedersächsischer Werften mit einem Investitionsvolumen von rund 180 Millionen Euro realisiert werden können.
       

4. Innen

    • Im Jahr 2012 werden für die Beschaffung zweier neuer Polizei-Hubschrauber vier und im Jahr 2013 zehn Millionen Euro zusätzlich in den Etatentwurf der Landesregierung eingestellt.
       
    • Das Sachmittelbudgets der Polizei wird um zwei Millionen Euro aufgestockt.
       
    • Die Kostenerstattung an Kommunen für die Unterbringung von Asylbewerbern wird erhöht. Waren in 2012 noch 11,2 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt, so wächst dieser Betrag bis 2015 auf 23,9 Millionen Euro jährlich auf.
       

5. Justiz

    • Im Bereich der Justiz steht die Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen im Mittelpunkt.
       
    • Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung umsetzen zu können, sind im Haushalt 2012 die notwendigen Mittel eingestellt, aus denen die anfallenden Kosten für neue Gebäude und Therapieeinrichtungen bestritten werden sollen.
       
    • Mit dem Haushalt 2012 soll die Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften gestärkt werden. Hierzu wurden 15 neue Stellen im Wachtmeisterdienst mit einem Volumen von ca. 525.000 Euro ausgewiesen.
       
    • Für die Anschaffung von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen wie elektronische Hochsicherheitsschlösser für die Bediensteteneingänge, Besucherschleusen und Funknotrufsysteme werden 750.000 Euro bereit gestellt.
       
    • Darüber hinaus wurden bei den niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften zur bedarfsgerechten Personalausstattung drei Stellen für Amtsanwälte zugelegt.
       
    • Neu eingerichtet werden soll bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Abteilung für Landwirtschaftsstrafsachen. Hierzu wurde eine Stelle für einen Staatsanwalt bereit gestellt. Insgesamt werden für diese neuen Stellen der niedersächsischen Staatsanwaltschaften ca. 220.000 Euro veranschlagt.
       
    • Für knapp 500.000 Euro wird zugunsten eines sicheren Gefangenentransport von Strafgefangenen innerhalb Niedersachsens ein neuer großer Gefangenenbus beschafft.
       

6. Soziales

    • Niedersachsen erhöht die Mittel für Schutzmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen. Im Haushaltsentwurf 2012 sind dazu jetzt 5,23 Millionen Euro enthalten. Das ist eine Erhöhung um 1,36 Millionen Euro und damit um 35 Prozent mehr als der Mipla-Ansatz und um rund 25 Prozent mehr als der Ansatz 2011.
       
    • Ab 2012 fördert das Land für drei Jahre die Mehrgenerationenhäuser in Niedersachsen mit jährlich 5.000 Euro pro Mehrgenerationenhaus. Dafür stehen 280.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Mehrgenerationenhäuser erfüllen mit ihren Angeboten eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie sind Motoren für bürgerschaftliches Engagement. Mit der weiteren Landesförderung will die Landesregierung einen aktiven Beitrag zu einer gezielten Generationenpolitik und im Übrigen auch zur Entlastung der Kommunen leisten.
       
    • Darüber hinaus sichert die Landesregierung die Einrichtungen der Behindertenhilfe mit zusätzlich 82,67 Millionen Euro ab. Kostenerhöhungen bei den Einrichtungen durch höhere Sachkosten und höhere Personalkosten in der teilstationären und stationären Eingliederungshilfe (Wohnheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Sprachheilkindergärten, Kindergärten für geistig und körperlich behinderte Kinder, Sprachheilkindergärten) von etwa drei Prozent werden für 2012 berücksichtigt.
       
    • In Niedersachsen werden seit vielen Jahren die Aufwendungen in der Sozialhilfe in gemeinsamer finanzieller Verantwortung vom Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den Kommunen als den örtlichen Trägern der Sozialhilfe nach so genannten Quotenklassen getragen. Im Haushaltsplanentwurf sind hierfür circa 1,7 Milliarden Euro veranschlagt – damit stellen die Aufwendungen für das Quotale System wie in den Vorjahren den größten Posten im Einzelplan 05 dar.
       
    • Außerdem werden zwei halbe Vollzeitstellen bei der Vertrauensstelle Krebsregister beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt eingerichtet. Das trägt dazu bei,  die auf den Weg gebrachte  regionalere und detaillierte Auswertung von Neuerkrankungen  in die Tat umzusetzen. Das Krebsregister kann das Auftreten von Krebsneuerkrankungen nur so gezielt analysieren, wie es über vollzählige und vollständige Meldungen verfügt. Dies ist gegenwärtig nur zu gut 50 Prozent der Fall und erschwert die Beurteilung erheblich. Aus diesem Grunde will Niedersachsen eine generelle Meldepflicht  im Krebregistergesetz einführen.
       
    • Die Landesregierung setzt auch in der Pflegepolitik ein Zeichen. Es ist gelungen, Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe mit 6,5 Millionen Euro in 2012 und weiteren 6,5 Millionen Euro in 2013 langfristig abzusichern. So wird beispielsweise die Schulgeldförderung verdoppelt. Das ist nach Auffassung der Landesregierung die beste und nachhaltigste Lösung, um heute und in den nächsten Jahren genügend Nachwuchs und Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen.
       

7. Umwelt und Küstenschutz

    • Zur nachhaltigen Verbesserung der Altlastensituation in Niedersachsen werden die Kommunen gezielt unterstützt. Für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen in den nächsten Haushaltsjahren insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.
       
    • Der Naturschutz wird im Haushaltsjahr 2012 mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro gestärkt. Für die Umsetzung des Kooperationsprogramms Trinkwasserschutz sollen in den nächsten Jahren jeweils rund 1,3 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Mittel werden freiwilligen Vereinbarungen mit der Landwirtschaft  zugute kommen und darüber hinaus für die Wasserschutzzusatzberatung eingesetzt.
       
    • Um den Herausforderungen des zu erwartenden Klimawandels gerecht werden zu können, stehen für die Deichsicherheit an der Küste und auf den Ostfriesischen Inseln über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe und den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des Küstenschutzes infolge des Klimawandels“ auch künftig 61,6 Millionen Euro zur Verfügung.
       

8. Landwirtschaft

    • Um den Tierschutzplan umzusetzen, ist eine entsprechende finanzielle Begleitung erforderlich. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung.
       
    • Darüber hinaus gilt es, die Verbraucherberatung im Lebensmittelbereich zu stärken. Auch dieses Ziel ist finanziell abgesichert.


       

Hinweis:
Der von der Landesregierung beschlossene Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013 wird nun dem Niedersächsischen Landtag zur Beratung vorgelegt.

Endgültig beschließt das Landesparlament den Haushaltsplan voraussichtlich in der Sitzung vom 6. – 9. Dezember 2011.


Anlage

Haushaltsklausurtagung der Niedersächsischen Landesregierung
am 04. und 05. Juli 2011 in der Akademie des Sports
im LandesSportBund Niedersachsen
hier: Beschlüsse im Einzelnen


    1.      Die Landesregierung beschließt, für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 einen Zweijahreshaushalt aufzustellen.

    2.      Die Landesregierung beschließt, die Nettokreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2012 auf 1.600 Millionen Euro, für das Haushaltsjahr 2013 auf 1.250 Millionen Euro und für die Jahre 2014 und 2015 auf 900 bzw. 550 Millionen Euro festzulegen.

    3.      Die Landesregierung beschließt die Fortschreibung der am 1. März 2011 beschlossenen Eckwerte.

    4.      Die Landesregierung beschließt, aus dem Bestand der Allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2012 einen Betrag in Höhe von 449 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2013 einen Betrag in Höhe von 389 Millionen Euro zu entnehmen.

    5.      Die Landesregierung beschließt, zur Deckung des Landeshaushalts in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 weitere Erlöse aus Vermögensveräußerungen in Höhe von jeweils 150 Millionen Euro einzusetzen.

    6.      Die Landesregierung beschließt, das Baumoratorium im Allgemeinen Hochbau (Einzelplan 20) über das Jahr 2014 hinaus um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern. Ungeachtet dessen werden wichtige Projekte (JVA Rosdorf, LAVES etc.) aus den vorhandenen Mitteln zeitnah realisiert.

    7.      Die Landesregierung beschließt die Fortsetzung des EnergieSparInvestitionsProgramms (ESIP) in den Jahren 2012 bis 2015.

    8.      Die Landesregierung beschließt den Bericht zur „Entwicklung der Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen“ vom 27. Juni 2011.

    9.      Die Landesregierung beschließt den Entwurf des Haushalts 2012/2013 und die Mittelfristige Planung 2011 ­ 2015 nach Maßgabe der Tischvorlage unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlüsse.

    10.     Die Landesregierung nimmt in Aussicht, die nach den Beschlüssen dieser Vorlage verbleibenden Handlungsbedarfe für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 in Höhe von 464 bzw. 574 Millionen Euro mit den kommenden Aufstellungsverfahren umzusetzen.

    11.     Die Landesregierung ermächtigt das Finanzministerium, den noch erforderlichen Spitzenausgleich herbeizuführen, eventuell Unstimmigkeiten im Zahlenwerk zu beseitigen und redaktionelle Änderungen vorzunehmen, soweit erforderlich im Benehmen mit den betroffenen Ressorts.

    12.     Die Landesregierung ermächtigt das Finanzministerium, erforderliche Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2013 im Benehmen mit den betroffenen Ressorts nachzupflegen, soweit diese haushaltsneutral sind.




Kontakt:
Dr. Franz Rainer Enste
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Melanie Mavberg
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