Feuerwehrführerschein bis zu 7,5 t für Niedersachsen endgültig beschlossen
„Unverzüglich nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes können wir in Niedersachsen für unsere Feuerwehr den Führerschein anbieten“, erklärte Innenminister Uwe Schünemann.
Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk sowie sonstige Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes auch in Zukunft einsatzfähig bleiben und das Ehrenamt gezielt gefördert wird.
„Mit dieser neuen Regelung unternehmen wir nach der Einführung des Feuerwehrführerscheins bis 4,75 t im Februar 2010 nun den zweiten notwendigen Schritt, um Kosten zu senken und ehrenamtliches Engagement zu stärken. Dafür hat sich die Landesregierung von Anfang an eingesetzt. Schließlich geht es darum, die Menschen bei Unglücksfällen und Katastrophen zu schützen", so Minister Uwe Schünemann.
Und weiter: „Auch mit der Erweiterung bleibt es bei einem organisationsinternen Befähigungsnachweis – das ist einfach und unbürokratisch.“
Fahrberechtigungen für ihre Freiwilligen Feuerwehren erteilen weiterhin die Gemeinden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Fahrberechtigungen der Angehörigen der übrigen Einrichtungen.
In der zuvor vom Ministerium für Inneres und Sport durchgeführten Anhörung hatten die angehörten Verbände diese Regelung durchweg begrüßt.
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