Heidemarie Mundlos

Unkonventionelles Erdgas - Umweltschutz hat oberste Priorität

In der Diskussion über die Förderung von „unkonventionellem Erdgas“ ist die Forderung nach einer Verschärfung des Bergrechts laut geworden. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Michael Paul:

„Wir treten für eine weitere konstruktive Beratung der Fragen in Zusammenhang mit der unkonventionellen Förderung von Erdgas ein. Dabei hat die Sicherheit der Bürger und der Schutz der Umwelt, insbesondere der Schutz des Grundwassers, oberste Priorität.

Bereits nach geltendem Recht muss bei allen Erdgaserkundungen zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine Substanzen oder Verfahren zum Einsatz kommen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit befürchten lassen oder die die Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten. Dies gilt sowohl für konventionelle als auch für unkonventionelle Förderverfahren. Deutschland hat durch die verschiedenen  Genehmigungsverfahren auf Bundes- und Länderebene ein hohes Schutzniveau sowohl für das Grundwasser als auch für den Boden. Dies muss auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben.

Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle Erdgaserkundungs- und -fördervorhaben, die sich des ‚Fracking-Verfahrens bedienen, halten wir für richtig. Zurzeit ist eine UVP nur bei Erdgasfördervorhaben mit einem Volumen von über 500.000 Kubikmeter pro Tag vorgeschrieben. Bei einer UVP wird die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Auch die betroffenen Gemeinden und Kommunen werden zu jedem Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens über auf ihrem Gebiet stattfindende Fracking-Bohrungen Bescheid wissen. 

Die Union strebt an, unmittelbar nach der Sommerpause eine politische Initiative zu ergreifen.“

Hintergrund:

Die Förderung von unkonventionellem Erdgas ist mit umfangreichen technischen Maßnahmen verbunden. Bei Erdgas in dichten Gesteinen (z.B. Schiefergas) ist die Durchlässigkeit der Speichergesteine sehr gering. Daher müssen bei der Gewinnung zusätzlich bessere Wegsamkeiten für den Austritt des Gases geschaffen werden. Dazu wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Sie besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen. Nach dem sogenannten Fracking wird die Flüssigkeit zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann - oft über Jahrzehnte - gefördert werden.

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Fracking-Verfahren in Nordrhein-Westfalen hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen angekündigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen der Fördermethode auf die Umwelt und insbesondere das Trinkwasser einschätzen zu können.

 

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