Heidemarie Mundlos

Sexual- und Gewaltstraftäter werden überwacht“

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, dass Niedersachsen dem Staatsvertrag zum Länderverbund bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der so genannten „elektronischen Fußfessel“, beitreten wird.
Die technischen Voraussetzungen werden als Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder in Hessen geschaffen. Dort kann man auf die vorhandenen Strukturen eines früheren Modellprojekts zurückgreifen“, sagte Justizminister Bernd Busemann.

Die Überwachungszentrale erhebe automatisiert Daten über den Aufenthaltsort von Personen, bei denen ein Gericht dies angeordnet habe, so der Minister weiter. Sobald das Überwachungssystem eine Unregelmäßigkeit feststelle, werde dies der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) mitgeteilt.

„So kann zum Beispiel sofort festgestellt werden, ob ein auf Bewährung entlassener Sexualtäter sich an die Weisungen des Gerichts hält, bestimmte Orte wie die Wohnungen seiner Opfer oder Schulen und Kindergärten zu meiden“, erläuterte Bernd Busemann. Zugleich könne neuen Straftaten besser vorgebeugt werden, weil potenzielle Täter vor dem erhöhten Risiko, unmittelbar entdeckt zu werden, zurückschreckten.

„Im Zweifelsfall kann schnell eingeschritten werden“, machte Busemann deutlich. Die Systemmeldungen würden in der Überwachungsstelle bewertet. So könne entschieden werden, ob ein Justizsozialarbeiter oder die Polizei tätig werden müsse.

Bereits seit dem Jahresbeginn sieht das Strafgesetzbuch die Möglichkeit vor, der Führungsaufsicht unterliegende Gewalt- und Sexualstraftäter elektronisch zu überwachen. In Niedersachsen könnten das bis zu 200 Personen jährlich sein.

„Die Zusammenarbeit der Bundesländer senkt die Kosten der einzelnen Länder erheblich. Für Niedersachsen betragen sie rund 1,2 Millionen Euro jährlich, wenn wie geplant alle Bundesländer mitmachen“, sagte Busemann. Bisher seien die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern dem Staatsvertrag mit Hessen beigetreten.

Kontakt:
Dr. Franz Rainer Enste
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