Heidemarie Mundlos

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

David McAllister: „Das Konzept einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben hat sich bewährt“

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den Bericht des Sozialministeriums zu den „Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG)“ zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, ihn nunmehr dem Landtag zuzuleiten.

Das NBGG war am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Das Gesetz hatte zentrale Forderungen von Menschen mit Behinderungen aufgegriffen, zum Beispiel nach barrierefrei gestalteten Lebensräumen und nach der Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache.

Ministerpräsident David McAllister sagte dazu: „Das Gesetz war seinerzeit ein wichtiger Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderungen. Es bildete einen entscheidenden Paradigmenwechsel: weg von der Fürsorge und Versorgung hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es hat auch dem gewandelten Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen."

Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan ergänzte. „Es hat eine hohe Akzeptanz erreicht und sich grundsätzlich bewährt.“

Nach § 15 NBGG war die Niedersächsische Landesregierung verpflichtet, die Auswirkungen des Gesetzes nach umfassender Beteiligung verschiedener Verbände und Institutionen bis Ende 2010 zu überprüfen. Der dazu erstellte Bericht liegt nunmehr vor.