Böhlke: Lob der Verbände und Kommunen zu den Änderungen des Landesblindengeldgesetzes
Nach der heutigen abschließenden Beratung im Sozialausschuss im Hinblick auf die Änderungen des Landesblindengesetzes erklärte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Norbert Böhlke: „Die Anpassung zum Landesblindengeld für Zivilblinde findet große Zustimmung bei den Verbänden sowie bei den Kommunen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel entsprechend einstimmig aus.“
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die erforderliche Umsetzung einer EU-Verordnung. Bisher war Voraussetzung für einen Anspruch auf das niedersächsische Landesblindengeld, dass der Blinde oder stark Sehbehinderte seinen Wohnsitz in Niedersachsen hat. Künftig sollen auch Menschen, die – unabhängig von ihrem Wohnsitz – an Niedersachsen „gebunden“ sind, einen Anspruch auf das Landesblindengeld haben, beispielsweise, weil sie in einem Beamtenverhältnis bei einem niedersächsischen Dienstherrn stehen.
Dazu erklärte Böhlke weiter: „So wird die Freizügigkeit in der Europäischen Union und in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes auch Zivilblinden ermöglicht.“
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