Ministerpräsident David McAllister: „Beteiligungsrechte der Länder beim Euro-Rettungsschirm sind gesichert!“
Die Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wurde von den Euro-Mitgliedstaaten im Jahre 2010 mit dem Ziel geschaffen, mit Krediten von bis zu 440 Milliarden Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden.
Die Länder haben mit Beschluss des Bundesrates vom 23. September 2011 eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über die beabsichtigten Entscheidungen der EFSF gefordert, damit der Bundesrat hierzu im Einzelfall Stellung nehmen kann.
Diese Forderungen sind im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des StabMechG inzwischen aufgegriffen worden.
Dazu erklärte Ministerpräsident David McAllister:
„Es ist ein Verhandlungserfolg für die Länder, dass sie sich kurz nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungsmechanismusgesetzes mit der Bundesregierung auf einen Vereinbarungstext verständigen konnten. In welchen Fällen und wie der Bundesrat in wesentlichen Fragen des Euro-Rettungsschirmes EFSF unterricht werden muss, unterliegt nunmehr keinem Zweifel. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung erlaubt es dem Bundesrat, zu beabsichtigten Entscheidungen im Einzelfall eine Stellungnahme abzugeben. Das ist deshalb so wichtig für die Länder, weil die Positionierung der Bundesregierung erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und mittelbar die Finanzlage der Länder haben kann.
Die Länder erwarten nun, dass die Bundesregierung frühzeitig einen Vorschlag zur gesetzlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der Länder für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM unterbreitet. Inhaltlich muss sie sich dabei an den vorliegenden Beschlüssen des Bundesrates und der Europaministerkonferenz orientieren.“