Heidemarie Mundlos

Länder müssen Entlastung an Kommunen weitergeben

Kostenübernahme des Bundes bei der Grundsicherung

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat nach seiner Sitzung in Münster die Übernahme der vollständigen Kosten der Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund als wichtigen Schritt zur dringend benötigten Entlastung der kommunalen Haushalte begrüßt. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré forderte die Länder auf, entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes die Entlastungsbeträge vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Das Geld muss selbstverständlich bei den Kommunen ankommen. Alles andere wäre ein Etikettenschwindel, weil das Gesetz ausdrücklich der Stärkung der kommunalen Finanzkraft dienen soll.

Der Bund übernimmt vom nächsten Jahr an die kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter. Ab dem Jahre 2014 wird er diese Kosten vollständig übernehmen. Damit leistet der Bund einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Das ist zu begrüßen, lobte Duppré.

 

Nach Erkenntnissen des Deutschen Landkreistages hätten aber mehrere Länder vor, einen Teil der Kostenübernahme des Bundes nicht an die Kommunen weiterzugeben. Es geht um einen Betrag von etwa 335 Mio. ¬ bei einer Gesamtsumme von 3,75 Mrd. ¬ und damit um ungefähr 9 % des Betrages, den die Flächenländer vom Bund erhalten. In den betroffenen Ländern würden Abschläge von bis zu 30 % vorgenommen. In einigen Ländern bestehe sogar die Befürchtung, dass die Entlastung überhaupt nicht an die Kommunen weitergegeben werde.

 

Wir sind zuversichtlich, dass es noch gelingen wird, zu einer vollständigen Weitergabe an die Kommunen zu gelangen, machte Duppré deutlich. Anderenfalls würde das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen jedenfalls in Teilen seine Zielsetzung verfehlen.