Heidemarie Mundlos

Landesregierung macht Weiterbildung für Ärzte und Apotheker in Teilzeit leichter

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettsitzung beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG)“ in den Landtag einzubringen.

Mit der jetzt vorgelegten Novelle des HGK werden zum Teil Vorschläge der Kammern berücksichtigt, die im Zuge der vorherigen Novelle zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie aus Zeitgründen nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Dies waren unter anderem die Erhöhung der von den Kammern zu erhebenden Zwangsgelder und Geldbußen, Regelungen zur Weiterbildung und die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten in berufsrechtlichen Verfahren. Die Reduzierung von Vorschriften im Bereich der besonderen Ausbildung in der Allgemeinmedizin dient der Normenklarheit.

Diese Änderung leistet einen wichtigen Beitrag, bürokratische Abläufe abzubauen. Vor allem erleichtert sie es den Ärzten und Apothekern in Niedersachsen, sich auch in Teilzeit weiterzubilden. „Eltern haben auf diese Weise zukünftig erheblich bessere Chancen, Familie und Beruf miteinander zu verbinden“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan.

Das Niedersächsische Kammergesetz regelt die Rechtsverhältnisse der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Psychotherapeutenkammer, der Tierärztekammer und der Zahnärztekammer sowie des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung.