Heidemarie Mundlos

Versand elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Jahreswechsel 2011 / 2012

Wichtige Information!

Hannover. Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Grundsätzlich gelten die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. auf der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 auch für das Jahr 2012 weiter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die seit Anfang November 2011 die Änderung eines Lohnsteuerabzugsmerkmals mit Wirkung für 2012 bei ihrem Finanzamt beantragt haben, haben zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber bereits einen Ausdruck der aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten.
 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zwischen Mitte September und Anfang November 2011 eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel oder Eintragung eines Freibetrages) mit Wirkung für 2012 beantragt haben, wird die Steuerverwaltung über den Jahreswechsel 2011 / 2012 schriftlich die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen.
 
Um den zutreffenden Lohnsteuerabzug zu gewährleisten, sollte dieses Schreiben überprüft und sofort dem Arbeitgeber übergeben werden. Der Arbeitgeber wird dann die dort vermerkten Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Ermittlung der Steuerabzugsbeträge im Kalenderjahr 2012 (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zu Grunde legen.
 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits mit Wirkung für 2011 beantragt haben, werden nicht gesondert angeschrieben. Die Änderungen sind auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen worden und werden damit vom Arbeitgeber auch in 2012 berücksichtigt.