Mehr als 250.000 Euro GKV-Jahresumsatz:
Hannover. Die niedergelassenen Ärzte in Niedersachsen stehen mit einem
Umsatz von 252.661 Euro aus der gesetzlichen Krankenversicherung
im Jahr 2009 bundesweit an erster Stelle. Der Betrag liegt rund
36.000 über dem Bundesschnitt. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen
(vdek) mit Bezug auf eine vom Bundesgesundheitsministerium
vorgelegte Studie hin.
Danach kommen die Ärzte zwischen Harz und
Nordsee vor allem im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen westdeutschen
Flächenländern auf deutlich höhere Einnahmen: In Bayern etwa
beträgt der entsprechende Wert 204.999 Euro, in Hessen 203.396 Euro
und in Schleswig-Holstein 191.372 Euro. Auch bei der Vergütung je Patient
liegen niedersächsische Praxen deutlich über dem Bundesschnitt.
„Die Ärzte in Niedersachsen sind die ganz großen Gewinner der letzten
Honorarreform“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann.
Die nun bevorstehenden erneuten Änderungen bei der Verteilung
der Kassenmittel dürften nicht zu weiteren Ausgabenschüben führen.
Insgesamt zahlen die Krankenkassen für die Honorare niedergelassener
Ärzte in Niedersachsen jährlich mehr als 3,1 Milliarden Euro Honorar.
Durch die Honorarreform zum 1. Januar 2009 ist die ärztliche Vergütung
nach einer bundesweit einheitlichen Systematik neu konzipiert und insgesamt
deutlich gesteigert worden. Die Krankenkassen hatten den Ärzten
allein im Jahr der Reform 3,3 Milliarden Euro zusätzlich gezahlt. Davon
haben die Praxen in Niedersachsen besonders stark profitiert. Hintergrund
der Reform war seinerzeit, historische gewachsene Unterschiede
zwischen den Ländern und Benachteiligungen der Ärzte insbesondere
in den neuen Ländern zu bereinigen.
PRESSEMITTEILUNG • Verband der Ersatzkassen e.V. • www.vdek.com
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„Die großen Gewinner der Honorarreform wie die Ärzte in Niedersachsen
genießen ihre Zuwächse still, während die, die weniger stark profitieren,
nach Nachbesserungen rufen“, kritisierte vdek-Landeschef Niemann. Er
bezog sich dabei auf Forderungen aus west- und süddeutschen Bundesländern,
wieder verstärkt regionale Gesichtspunkte bei der Bemessung
der Vergütung zugrunde zu legen. Diese Forderungen hat der Gesetzgeber
in dem neuen Versorgungsstrukturgesetz teilweise berücksichtigt.
„Es kann nicht angehen, dass jede Neuausrichtung bei den ärztlichen
Honoraren dazu führt, dass der eine mehr und der andere noch mehr
bekommt. Nach derart kräftigen Erhöhungen wie in den vergangenen
Jahren verbieten sich alle Überlegungen, die unter dem Strich auf weitere
überproportionale Steigerungen hinauslaufen und die Versorgung für die
Versicherten teurer machen“, sagte Niemann.