Heidemarie Mundlos

Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung: Amtschefs verabschieden umfassenden Beschluss

Verbraucherschutz und praktikable Lösungen im Blick – Minister Gert Lindemann zufrieden

Einen gemeinsamen Beschluss zum Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung haben heute die Amtschefs der Länder-Agrarressorts in Berlin verabschiedet. Mit dem Ergebnis zeigte sich Landwirtschaftsminister Gert Lindemann zufrieden: Alle maßgeblichen Forderungen Niedersachsens fanden Eingang in den Beschluss. Ein wortgleicher Antrag wird morgen in den Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht.  
In dem gemeinsamen Beschluss bekräftigen die Amtschefs das Ziel, dass die Antibiotika in der Tierhaltung nur in therapeutisch begründeten Einzelfällen notwendig sein soll und dadurch auf das absolut notwendige Maß beschränkt wird. Dies gilt auch für den Haustierbereich. Sie fordern das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern ein verbindliches, nationales Antibiotika-Minimierungskonzept zu erarbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen schnellstmöglich zu schaffen.

Die Amtschefs legen in ihren Ausführungen den Schwerpunkt auf ein Minimierungskonzept mit praktikablen Lösungen: Neben der verbindlichen Verankerung von Indikatoren – wie der Therapiehäufigkeit und der Verlustrate – zur Einschätzung des Antibiotikaeinsatzes in den Betrieben sollen im ersten Schritt wirksame Eigenkontrollsysteme der Tierhalter greifen. Sie sollen bei einem hohen Antibiotikaverbrauch in der Tiermast eigenverantwortlich zusammen mit dem Bestandstierarzt oder dem Tiergesundheitsdienst ein betriebsindividuelles Konzept zur Verbesserung der Tiergesundheit erstellen. Dieses Konzept soll den kontrollierenden Behörden im Rahmen ihrer Kontrollkompetenzen auf Anforderung vorgelegt werden.

Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist eine Festlegung auf Antibiotika, die allein der Humanmedizin vorbehalten bleiben sollen, so genannte Reserveantibiotika.

Um eine vollständige Transparenz der Antibiotika-Vertriebswege zu erhalten, fordern die Amtschefs der Agrarressorts außerdem gemeinsam eine Änderung des Arzneimittelgesetzes sowie der DIMDI-Arzneimittelverordnung.

Die Amtschefkonferenz fordert mit ihrem Beschluss den Bund zudem auf, ein bundeseinheitliches, datenbankgestütztes System für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zur Erfassung und Auswertung des Antibiotikaeinsatzes in den Betrieben zu entwickeln. Um Ressourcen zu bündeln, sollen dabei bereits vorhandene landwirtschaftliche Datenbanken genutzt werden.