Heidemarie Mundlos

Landesbeauftragter Götz begrüßt neues Förderprogramm für kleine Museen

Die niedersächsischen Heimatsammlungen können ab sofort eine finanzielle
Unterstützung beantragen, um ihre kulturellen Schätze den Besuchern künftig noch attraktiver zu präsentieren. Darauf wies der Niedersächsische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler Rudolf Götz heute hin. „Ich freue mich, dass im Rahmen des neuen Förderprogramms für kleine Museen viele Sammlungen der Vertriebenen und Flüchtlinge in ihrer engagierten und zumeist ehrenamtlichen Arbeit unterstützt werden können“, so Götz.
In Niedersachsen gibt es rund 80 kleinere museale Einrichtungen, die nach ihren Herkunftsgebieten oft als schlesische, pommersche, ostpreußische oder regionenübergreifend als ostdeutsche Heimatstuben oder Heimatsammlungen bezeichnet werden. In ihnen haben die Vertriebenen und Flüchtlinge Erinnerungsgegenstände unterschiedlichster Art aus ihrer alten Heimat zusammengetragen und ausgestellt. Dazu zählen auch historisch, künstlerisch oder volkskundlich wertvolle Objekte. Manches davon war bereits auf der Flucht mitgeführt worden, vieles wurde erst später durch Ankäufe oder bei Besuchen in den früheren Wohnorten erworben, so dass im Lauf der Jahrzehnte umfangreiche Sammlungen entstanden sind.

Die Geschichte der Vertriebenen und Flüchtlinge ist Teil der Geschichte Niedersachsens. Viele der heutigen Niedersachsen sind Heimatvertriebene oder stammen direkt von ihnen ab. Auf Initiative des Landesbeauftragten ist das Thema „Flucht und Vertreibung“ seit dem Schuljahr 2008/2009 verbindlich in den Kerncurricula für den Unterricht an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen verankert. Mit den über das Land verteilten Heimatstuben steht den Schulen ein großes Reservoir als Anschauungsmaterial zur Verfügung, das an die Nachkriegsgeschichte erinnert und damit die deutsche und niedersächsische Geschichte abbildet. „Ich bin mir sicher, dass durch die neue Förderung die wichtige Arbeit der Heimatstuben unterstützt und die Attraktivität für Besucher gestärkt werden kann“, freut sich der Landesbeauftragte. Er hat die Betreiber aller niedersächsischen Sammlungen angeschrieben, dass sie nun Anträge auf Förderung bei den Landschaften und Landschaftsverbänden stellen können.

Nähere Informationen zum Förderprogramm erteilt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Frau Dr. Claudia Fritzsche, Telefon 0511/120-2607 sowie Frau Carola Lange, Telefon 0511/120-2573. Die Ausschreibung sowie das Formular für entsprechende Anträge sind auf der Internetseite www.mwk.niedersachsen.de veröffentlicht.