Landesregierung beschließt rechtliche Grundlagen für European Medical School
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der „European Medical School“ (EMS) geschaffen.
Ministerpräsident David McAllister bezeichnete die Gesetzesnovelle als wichtigen Schritt auf dem Weg zur zusätzlichen Medizinerausbildung in Oldenburg und sagte: „Die European Medical School ist ein Leuchtturmprojekt für den Nordwesten unseres Landes.“
Das vom Wissenschaftsrat im Jahr 2010 positiv begutachtete Konzept der EMS sieht die Einrichtung eines grenzüberschreitenden, gemeinsam verantworteten Studiengangs der Humanmedizin der Universität Oldenburg und der Universität Groningen vor. Die Studierenden können wahlweise mit dem Staatsexamen an der Universität Oldenburg oder dem Bachelor/Master der Universität Groningen abschließen. Die Medizinerausbildung an der neu zu gründenden medizinischen Fakultät der Universität Oldenburg wird durch eine enge Kooperation mit regional ansässigen Krankenhäusern erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf wird die für die Umsetzung des Kooperationsmodells erforderliche Ergänzung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geschaffen. Damit kann die Universität Oldenburg ab dem Wintersemester 2012/2013 jährlich 40 Studierende im Fach Humanmedizin ausbilden. Die weitere Zusammenarbeit zwischen der Universität Oldenburg und den an Forschung und Lehre beteiligten Krankenhäusern sowie der Universität Groningen wird in Kooperationsvereinbarungen geregelt.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Umbenennung des Studentenwerks Braunschweig in „Studentenwerk OstNiedersachsen“ und eine vereinfachte Besetzung von Professorenstellen vor.
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