Heidemarie Mundlos

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen begrüßt Gesetzentwurf zur inklusiven Beschulung in Niedersachsen

Karl Finke: \"Was lange währt wird endlich gut\"

HANNOVER. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Schulbereich ist überfällig. Kinder mit Behinderungen müssen die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Kindern die Schule besuchen zu können. So kommentiert der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Karl Finke den Start inklusiver Beschulung durch den neuen Gesetzentwurf.
Er begrüßt ausdrücklich, dass alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtags den Eltern ein Recht auf freie Wahl der Schule einräumen wollen - auch für Kinder mit Behinderung. Er begrüßt, dass jetzt diskriminierende Korrekturen des Elternwillens verboten sind und dem Kindeswohl eine zentrale Bedeutung zukommt.

"Derartige Korrekturen von Elternentscheidung sind für Menschen mit und ohne Behinderung nur zulässig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Abschulungen aus fiskalischen oder organisatorischen Gründen sind unzulässig. Mit der bevorstehenden Entscheidung des Niedersächsischen Landtags, die dieses jetzt voraussichtlich so regeln will, wird künftig eine Diskriminierung vermieden", erklärt Finke.

Auch dürfen Kinder mit Behinderungen bei Ordnungsmaßnahmen nicht anders behandelt werden als Kinder ohne Behinderung. "Es ist gut, dass meinen Anregungen gefolgt wird und die diskriminierende Vorschrift, dass eine Überweisung von Kindern an eine Förderschule als Ordnungsmaßnahme möglich sein soll, gestrichen werden soll", zieht Finke Bilanz. "Soweit eine Überweisung an eine andere Schule notwendig sein sollte, müssen die Voraussetzungen für Kinder mit und ohne Behinderung gleich sein. Die Schaffung einer diskriminierungsfreien Rechtsgrundlage hier in Niedersachsen war überfällig", betont Finke.

Kritisch räumt er ein, dass die Gesetzentwürfe leider keine Regelungen vorsehen, die die Schulträger finanziell so ausstatten, dass diese umfassende notwendige Investitionen für Barrierefreiheit von Schulen schnellstens vornehmen können. Er vertraut aber auf den Umsetzungswillen der Schulträger und damit auf eine gelingende Umsetzung der UN-Konvention in der in Aussicht genommenen Übergangszeit.

"Die Landesregierung sollte sich bewusst sein, dass sie auch bei der Lehrerversorgung zugunsten inklusiver Bildung gegebenenfalls nachsteuern muss", führt der Landesbeauftragte weiter aus. "Der Start inklusiver Schulen darf aber andererseits nicht an unrealistischen Forderungen scheitern. Ich gehe davon aus, dass der klare Antrag der UN-BRK zur inklusiven Bildung gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist und halte dauerhafte Parallelsysteme von inklusiven Schulen und Förderschulen aus finanziellen und inhaltlichen Gründen für nicht zweckmäßig. Weil ich diesen Willen wahrnehme, sehe ich die inklusive bildungspolitische Zukunft in Niedersachsen positiv", so Finke optimistisch und stellt klar: "Ich erwarte, dass es eine große Mehrheit im Landtag zur Novellierung des Schulgesetzes geben wird."