Heidemarie Mundlos

Busemann: „Quick-Freeze-Verfahren erwiesenermaßen ungeeignet“

HANNOVER. Justizminister Bernd Busemann reagierte mit Befremden auf den erneuten Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit ihrem Quick-Freeze-Verfahren auf die drohende Klage der EU-Kommission zu reagieren.
„Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass ein solches Verfahren (Quick-Freeze-Verfahren) ungeeignet ist, da Daten aus der Zeit vor der Anordnung ihrer Speicherung nur erfasst werden können, soweit sie noch vorhanden sind. Nur eine kontinuierliche Speicherung gewährleistet das Vorhandensein eines vollständigen Datenbestandes für einen längeren Zeitraum (vgl. BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08). Quick-Freeze ist somit keine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung, wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger erwiesenermaßen bereits höchstrichterlich bestätigt wurde“, sagte Busemann heute in Hannover.

Er reagierte damit auf die Antwort der Bundesjustizministerin auf das Drängen der Kanzlerin, endlich eine Lösung in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung zu finden.