Heidemarie Mundlos

Frieser: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen fördert Integration

Am 1. April tritt das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

"Wer einen Beruf gelernt hat, verdient auch die Chance, ihn auszuüben. Dabei darf es nicht darauf ankommen, wo die Ausbildung erworben wurde. Das Entscheidende ist, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Mit dem Anerkennungsgesetz bekämpfen wir nicht nur den eklatanten Fachkräftemangel in Deutschland. Vielmehr leisten wir damit einen Beitrag zur Verbesserung der Integration.

Die Integration von Menschen mit Migrationshinterg rund hat für den gesamtgesellschaftlichen Frieden und den zukünftigen Wohlstand Deutschlands höchste Bedeutung. Mit dem Anerkennungsgesetz machen wir Deutschland zu einem attraktiven Zielort für ausländische Fachkräfte.

Mit der erleichterten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse geben wir Migranten die Chance, entsprechend ihrer Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Einzige Voraussetzung ist der Nachweis einer Prüfung über die im Heimatland erworbenen Fähigkeiten. Für Bewerber, die nicht über einen solchen Nachweis verfügen oder deren Qualifikation mit der deutschen nur teilweise vergleichbar ist, besteht die Möglichkeit zur Nachqualifikation.

Durch den Rechtsanspruch auf ein Prüfungsverfahren von den Ländern wird sichergestellt, dass alle Länder den Migranten vergleichbare Rahmenbedingungen bieten und somit eine gleiche Verteilung über die Bundesrepublik gefördert wird."

Hintergrund:

Nach dem Gesetz hat jeder, der in Deutschland lebt, einen Anspruch auf eine zügige Prüfung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen. Dies gilt für die 60 bundesrechtlich geregelten Berufe wie auch die 350 Ausbildungsordnungen. Bei einer Vergleichbarkeit des deutschen und ausländischen Abschlusses soll die Anerkennung ausgesprochen werden. Bei einer teilweisen Vergleichbarkeit kann der Antragsteller durch Nachqualifizierung ebenfalls die Anerkennung bekommen.