Götz: Freiwillige Feuerwehr nicht gefährden
„In der heutigen Sitzung der AG Kommunalpolitik erhielt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger für seine klare Positionierung politische Unterstützung von den Kommunalpolitikern in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine generelle Einbeziehung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die in nationales Recht umzusetzen wäre, würde die Freiwilligen Feuerwehren und andere ehrenamtliche Hilfsorganisationen gefährden.
Deshalb setzen wir uns für eine Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage ein. Es muss dabei bleiben: Ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Arbeitnehmer und unterfallen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Ehrenamtliches Engagement, ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im THW oder in anderen Hilfsorganisationen darf grundsätzlich nicht als Arbeitszeit definiert werden.“
Hintergrund:
Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Freiwilligen Feuerwehren wie ein Arbeitsverhältnis gewertet würde, müsste diese Tätigkeit arbeitszeitrechtlich bezüglich der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten mit einer beruflichen Tätigkeit zusammengerechnet werden. Außerdem würde ein solcher Dienst die Ruhezeit nach der Arbeit unterbrechen, sodass der Arbeitnehmer im Anschluss an den Feuerwehrdienst erst nach 11 Stunden Ruhezeit wieder beschäftigt werden dürfte.