Mundlos: Land gibt zusätzlich zwei Millionen Euro für die ärztliche Versorgung
In Niedersachsen sollen die Menschen auch zukünftig angemessen und möglichst wohnortnah medizinisch versorgt werden. Wie die CDU-Landtagsabgeordnete Heidemarie Mundlos mitteilte, setzt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Aygül Özkan jetzt mit einer neuen Richtlinie wichtige Impulse zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung.
Um eine zukunftsfähige ärztliche Versorgung im Flächenland Niedersachsen zu sichern, stünden 2012 und 2013 zusätzlich insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel bereit. Mit dem Geld wird in erster Linie die hausärztliche Tätigkeit gefördert. Aber auch Fachärztinnen und -ärzte können bis zu 30 % der Fördersumme beanspruchen. Maßgebliches Kriterium für die Mittelvergabe sei das Unterschreiten eines bestimmten Versorgungsgrades in der Region, in der die Ärztin oder der Arzt aktiv werde, erklärte Mundlos.
Gefördert würden Aufwendungen für den Erwerb, die Ausstattung oder vergleichbare Ausgaben, die mit der Einrichtung und dem Betrieb einer (Zweig-)Praxis zusammenhängen. Heidemarie Mundlos erklärte dazu: „Das können beispielsweise Nebenerwerbskosten, Kosten für medizinische Gerätschaften oder Praxismobiliar sein. Auch Anwerbungskosten für anzustellende Ärztinnen und Ärzte fallen darunter. Nicht förderfähig sind etwa Vergütungsansprüche des Praxispersonals.“
Servicehinweis: Anträge sind über die
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Berliner Allee 22
30175 Hannover
an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, zu richten. Die Fördermittel stehen ab sofort zur Verfügung.