Heidemarie Mundlos

Pflege beteiligen – Sitz für Landespflegerat im Landespflegeausschuss

Die Expertise der beruflich Pflegenden soll noch stärker einfließen

Durch eine Änderung der Niedersächsischen Pflegeausschussverordnung wird vorgesehen, dass der Landespflegerat als Vertretung der Pflegeberufsorganisationen und des Hebammenwesens einen Sitz im Landespflegeausschuss erhält. Damit soll künftig sicher gestellt werden, dass der Einfluss von Berufstätigen in der Pflege nachhaltiger gestärkt wird.

Lesen Sie den Beschluss des Landtages vom 10.11.2011 und die Antwort der Landesregierung vom 04.05.2012 HIER.