Heidemarie Mundlos

Die Geriatrische Versorgung muss gerade hinsichtlich des demografischen Wandels neu ausgebaut werden

Wie sah das alte Konzept aus und wo liegen die weiteren Schritte? Die Landtagsabgeordnete Heidemarie Mundlos gibt einen Überblick

 Laut der regionalen Bevölkerungsprognose des LSKN wird die Zahl der Menschen zwischen 65 und 80 Jahren bis 2030 um 24,5 % von 1,2 auf 1,5 Mio. steigen (Basisjahr 2008). Die Zahl der über 80-Jährigen steigt im selben Zeitraum von 53,2 % von 408 000 auf 625 000. Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegebedürftigkeit. Ausgehend vom Stand des Jahres 2007 wird die Zahl Pflegebedürftiger bis 2020 um 25 %, bis 2030 um 45 bis 46 %, bis 2040 um 66,5 % und bis zum Jahr 2050 um mehr als 90 % gestiegen sein.

Eine spezialisierte, auf den alten kranken Menschen zugeschnittene Krankenhausversorgung, verbunden mit einem geeigneten geriatrisch-rehabilitativen Behandlungsangebot, wie es in den bisher errichteten geriatrischen Zentren in Niedersachsen etabliert wurde, ist geeignet, die Lebensqualität älterer Menschen weitgehend zu erhalten bzw. sogar zu verbessern. Pflegebedürftigkeit wird dort verhindert bzw. in vielen Fällen deutlich vermindert.

Die Bilanz sieht weitgehend gut aus, denn das Geriatriekonzept des Landes Niedersachsen aus dem Jahre 1993 hat sich in seinen Grundsätzen bewährt: Durch den multiprofessionellen Therapieansatz spezieller ärztlicher und pflegerischer Teams werden Patienten sehr viel häufiger nach Hause entlassen und können dort ihr selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung fortsetzen, im Bedarfsfall mit ambulanter pflegerischer Unterstützung.

Allerdings gilt es, die zwischenzeitlich gewachsenen Strukturen der demographischen Entwicklung anzupassen und unter dem Aspekt der regionalen Erreichbarkeit zu verbessern bzw. zu ergänzen. Die Angebote ambulanter und mobiler rehabilitativer geriatrischer Therapie müssen flächendeckend ausgebaut werden.

Die Landesregierung entwickelt bis zum 30.06.2013 in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Geriatrie Niedersachsen, den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung in Niedersachsen und weiteren zu beteiligenden Akteuren ein weiterführendes Konzept zur sektorenübergreifenden medizinischen Versorgung der älteren Bevölkerung unseres Bundeslandes. Dieses ist darauf abgestimmt, den zukünftig bestehenden Anforderungen des demografischen Wandels gerecht zu werden.

Dabei sind folgende Punkte zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen:

  1. die Geriatrie in Forschung und Lehre ist auszubauen und in der zukünftigen Hochschulplanung durch eigenständige Lehrstühle zu stärken,
  2. der Schwerpunkt Geriatrie in der Weiterbildungsordnung für Ärzte sowie die geriatrische Fortbildung von Hausärztinnen und Hausärzten ist in Kooperation mit der Ärztekammer Niedersachsen voranzutreiben, verbunden mit dem Ziel, die Zahl an Ärztinnen und Ärzten mit geriatrischer Fachkompetenz in Niedersachsen zu erhöhen,
  3. in der Ausbildung und Weiterbildung von Pflegefachkräften ist die Thematik Geriatrie als Ausbildungsinhalt stärker zu berücksichtigen,
  4. eine flächendeckende, bedarfsorientierte und die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigende Versorgung mit geriatrischen Zentren ist innerhalb von zehn Jahren zu realisieren,
  5. geriatrische Zentren sind insbesondere an Krankenhäusern zu etablieren, die aufgrund ihrer Größe und fachdisziplinären Gliederung regionale Schwerpunktaufgaben wahrnehmen und die Gewähr für eine qualitativ hochwertige medizinische und rehabilitative Versorgung bieten,
  6. um die geriatrischen Zentren herum sind bestehende kooperative geriatrische Netzwerke weiter zu entwickeln bzw. an einzelnen Standorten neu aufzubauen, die für die medizinische, therapeutische, pflegerische und betreuerische Bedarfsabdeckung sorgen,
  7. jedes geriatrische Kompetenzzentrum sollte eine fachkundige Beratung zu Fragen der Altersmedizin, die jedem Bürger zugänglich ist, sowie Qualifizierungen in der „Laienpflege“ anbieten,
  8. Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur strukturierten ambulanten bzw. mobilen geriatrischen Rehabilitation mit dem Ziel der Vereinbarung eines Rahmen-Versorgungsvertrages.
  9. Die Landesregierung wird gebeten, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Erweiterung des Kreises der Indikationen für die Institutsambulanzen um den Bereich der Geriatrie zu initiieren.

Liebe Leserinnen und Leser, sollten Sie noch Fragen oder weitere Anregungen haben, können Sie sich gerne an mich wenden: mundlos@t-online.de