Heidemarie Mundlos

Neues Brandschutzgesetz in Niedersachsen

Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird von 62 auf 63 Jahre angehoben

Seit dem 17.7.2012 hat Niedersachsen ein neues Brandschutzgesetz. Schwerpunkt der Ausschussberatungen war vor allem die Frage, ob an der Altersgrenze von 62 Jahren festgehalten werden soll.

 

Nun steht es fest: Ein niedersächsischer Feuerwehrmann kann wenn er 62 Jahre alt ist, laut dem neuen Brandschutzgesetz, noch ein Jahr weiterarbeiten und den aktiven Dienst erst mit 63 Jahren beenden. Der federführende Ausschuss für Inneres und Sport ist hierzu dem Änderungsvorschlag der Fraktionen von CDU und FDP gefolgt und befürwortet wegen der Auswirkungen des demografischen Wandels und der weniger nachlassenden körperlichen Leistungsfreiheit älterer Menschen eine Erhöhung auf 63 Jahre, verbunden mit der Möglichkeit, zukünftig bei Übungen und Einsätzen auch auf Mitglieder der Altersabteilung zurückzugreifen, wenn diese einverstanden sind.

Zudem besteht zukünftig die Möglichkeit in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein, denn speziell für Berufspendler ist diese Regelung dienlich, da sie der Feuerwehr an zwei Orten zur Verfügung stehen. Ergänzend können sich Berufsfeuerwehrleute nun parallel auch ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren.

Lesen Sie hierzu im Anhang die Drucksache 16/5023 des Niedersächsischen Landtags für weitere Informationen