Heidemarie Mundlos

Sportförderung in Niedersachsen

Glücksspieleinnahmen sollen künftig der Sportförderung zugute kommen

Für Niedersachsens Sportförderung soll zukünftig mehr Geld zur Verfügung stehen. Das besagt ein Gesetzentwurf, den die CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Niedersächsischen Landtag beschlossen haben.

 

Statt wie bisher etwa 27,1 Millionen Euro, soll der Landessport Niedersachsen künftig 31,2 Millionen Euro jährlich vom Land erhalten. Sollten zudem höhere Glücksspieleinnahmen als 2012 erzielt werden, sollen rund 18 Prozent dieser Mehreinnahmen ebenfalls der Sportförderung zugute kommen. Diese Kombination aus erhöhter Finanzhilfe und modifizierter Glücksspielabgabe verbessert nicht nur die Förderung des Breiten-, Behinderten-, Gesundheits- und Spitzensports, sondern gibt auch der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Jugendarbeit in den Vereinen wieder stärkere Entfaltungschancen.

Das Anliegen ist es: 

 

  1. die Angebote sportlicher Betätigung zu verstärken und zu erweitern,
  2. die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sportlicher Betätigung zu unterstützen,
  3. die Voraussetzungen für eine freie und eigenverantwortliche Tätigkeit der Sportorganisationen zu sichern,
  4. das Ehrenamt im Sport zu stärken,
  5. die Möglichkeiten des Sports zur Integration und Inklusion zu nutzen und zu fördern.

„An den möglichen Mehreinnahmen aus dem Glücksspiel werden alle Verbände und Vereine beteiligt, die auch in der Vergangenheit davon profitiert haben,“ so Heidemarie Mundlos.

Förderungen erhalten alle Verbände, die sich folgendes zur Aufgabe gemacht haben:

  •  Sportstättenbau,
  • Bau und Betrieb von Sportschulen, Lehr- und Ausbildungsstätten sowie Leistungszentren,
  • Übungsbetrieb im Breiten- und Leistungssport,
  •  Aus-, Fort- und Weiterbildungen,
  • Durchführungen von Sportfachtagungen,
  • Durchführungen von Sportveranstaltungen,
  • sportliche Jugendarbeit,
  • sportliche Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche, insbesondere in Kooperation mit Sportvereinen,
  • sportmedizinische Beratung und Betreuung,
  • Sportversicherung,
  • Sportprojekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit Partnerregionen des Landes sowie
  • Förderung ehrenamtlichen Engagements im Sport.

Dieser Gesetzentwurf soll ab Januar 2013 in Kraft treten.