CDU verteidigt Heimgesetz
Hauptrednerin war die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos. Die Sozialpolitikerin führte aus, dass im Zuge der Föderalismusreform die Zuständigkeit für das Heimrecht auf das Land übergegangen sei. Um die Beteiligten einzubinden, habe man eine Online-Befragung durchgeführt und ihre Positionen und Erfahrungen in das Gesetz mit einfließen lassen. Im Wesentlichen gebe es vier Schwerpunkte:
Erstens diene das neue Gesetz dem Schutz der Heimbewohner. Es stelle ihre individuellen Pflege- und Betreuungsbedürfnisse sicher und gewährleiste eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Zweitens grenze es klar ab zwischen dem klassischen Heim und den ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die im Zuge des demografischen Wandels an Bedeutung gewännen.
Drittens ermögliche das Gesetz alternative Wohnformen. Es sehe für mehrere Jahre Befreiungen zur Erprobung neuer Betreuungs- und Wohnformen vor. Damit werde man dem Wunsch vieler älterer Menschen gerecht, ein Leben in weitestgehender Selbstständigkeit und Eigenverantwortung führen zu können. Auch berücksichtige man die vermehrte Nachfrage nach Einzelzimmerunterbringung.
Viertens entbürokratisiere das neue Gesetz. Der Abstand zwischen den heimaufsichtlichen Prüfungen könne auf bis zu zwei Jahren verlängert werden, falls die erste Prüfung positiv sei.
Pflege sei jedoch erheblich mehr als das Heimrecht, sagte Mundlos. Sie sei „eines der entscheidenden Themen für die Zukunft“. Deswegen stelle die Landesregierung aktiv die Weichen für eine zukunftsorientierte und zielgerichtete Entwicklung der Pflege. Mundlos nannte hier die Schulgeldfreiheit für Altenpflegeschüler, die Verzahnung zwischen Studium und Pflege, die Gründung einer Stiftung „Zukunft Altenpflegeausbildung“, den Pflegepakt für Niedersachsen, die Gewinnung von Pflegepersonal mit Migrationshintergrund sowie die Hospiz- und Palliativversorgung. Mundlos appellierte an alle, sich einzubringen und Menschen in den letzten Lebensjahren genauso zu akzeptieren wie in den Jahren vorher, „denn das hat mit der Menschenwürde zu tun, die in der Verfassung garantiert ist.“