Heidemarie Mundlos

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Hannover. Die Landesregierung hat am 2.Oktober 2012 in ihrer Kabinettssitzung die „Verordnung über die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem Berufsqualifikations- feststellungsgesetz für bundesrechtlich geregelte, nicht reglementierte Berufe“ beschlossen. Mit anderen Worten: Die Anerkennung für im Ausland erworbende berufliche Qualifikationen wird vereinfacht.
 Die jetzt beschlossene Verordnung betrifft unter anderem folgende Berufe:

• Fachangestellte für Bäderbetriebe,
• Wasserbauer,
• Straßenwärter,
• Bankkaufmann im öffentlichen Dienst,
• Verwaltungsfachangestellte,
• Umwelttechnische Berufe im öffentlichen Dienst,
• Schiffsmechaniker,
• Sozialversicherungsfachangestellte,
• Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
• Vermessungstechniker im öffentlichen Dienst.

Alle Stellen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen
Berufsqualifikation zuständig sind, können unter www.anerkennung-in-deutschland.de online
von jedermann abgerufen werden.
Niedersachsens Sozial- und Integrationsministerin Aygül Özkan erklärte dazu: „Diese Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem einheitlichen und übersichtlichen Anerkennungsrecht. Zudem geht ein Signal an alle zuwanderungswilligen Fachkräfte: "Wir heißen sie in Niedersachsen herzlich willkommen.“