Heidemarie Mundlos

Familienförderung 2.0 ???

Erst wegnehmen - dann umverteilen. Wiederentdeckung einer Untugend der Sozialpolitik

Die gerade laufende Diskussion um Familienförderung grenzt ans Absurde. Denn: Alles war schon mal da. Alles wurde zigmal diskutiert. Insbesondere nachdem das Bundeverfassungsgericht Ende der 1990er Jahre mehrmals festgestellt hatte, dass Familien verfassungswidrig benachteiligt werden.
Alles wurde zigmal repariert - zumindest wurde das versucht.
Nun gehen die "üblichen Verdächtigen" daran, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Dass ihnen die Propagandamunition ausgerechnet aus dem Familienministerium geliefert wird, ist allerdings an Absurdität kaum noch zu toppen.   

1. Etliche "Leistungen", „Förderungen“ oder „Vergünstigungen“ (wie z.B. das sogenannte Ehegattensplitting) sind lediglich Erstattungen für zuviel gezahlte Steuern wegen unerwünschter Nebenwirkungen der Steuerprogression. Es sind also keine Almosen oder Sonderzuwendungen!

2. Nicht berücksichtigt wird offenbar, wieviel z. B. durch elterliche Fürsorge dem Staat erspart wird – auch später. Denn macht es der Staat selbst - mit Erziehern, Sozialarbeitern und Fürsorgebeamten, dann weiß man vor allem eins: Es wird teurer.
Außerdem: „Staatserziehung“ wollen wir nicht. Weltweit wurden damit nur schlechte Erfahrungen gemacht auch auf deutschem Boden:"Kinder in die Krippe - Frauen in die Produktion - Vorwärts zum Aufbau des Sozialismus" - von Wahlfreiheit keine Spur!

3. Sozialpolitik lässt sich nur schwer ökonomisch bewerten, sie entspringt nämlich nicht dem (ökonomischen) Wunsch nach Gewinn in €, sondern dem Gedanken der Nächstenliebe, dem christlichen Menschenbild und der Verpflichtung gegenüber ethischen und moralischen Werten!

Fazit: Finger weg vom Ehegattensplitting, Finger weg vom Kindergeld, Finger weg von der Witwen- und Waisenrente, Finger weg von der Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenversicherung - und endlich Schluss mit dem Geschwätz, es müsse alles auf den Prüfstand. Dabei ist noch niemals mehr, sondern nur weniger für die Betroffenen herausgekommen. 

PS: Das Bundesverfassungsgericht hatte beanstandet, dass Familien zu wenig(!) gefördert werden – von „Überförderung“ war nie die Rede!.

Lesen Sie als Hintergrundinformation meinen Beitrag "Kinder, Steuern und Verstand" vom April 2001, aktualisiert im Januar 2013 (Version 2.0 ;-)