Heidemarie Mundlos

Laubbläser-Verbot - eine fixe Idee der BIBS?

Prüfauftrag an die Stadt macht aufgrund geltenden EU-Rechts keinerlei Sinn

Der Corona-Virus hat die Ratssitzung am 24.3.2020 drastisch verändert: Sie fand in der Stadthalle statt - mit großem Abstand der Personen. Doch auch wenn eigentlich möglichst kurz getagt werden sollte, so gab es manche abstruse Anträge, z. B. das "Laubbläserverbot" der BIBS.
 

Bei der Ratssitzung auf Distanz gegangen - gut, dass es die Stadthalle gibt. Bei der Ratssitzung auf Distanz gegangen - gut, dass es die Stadthalle gibt.

Alkoholverbot in großen Teilen der Innenstadt, Musik nur bis 22 Uhr, Radfahren durch den Stadtpark untersagt und natürlich ist auch das Feuerwerk an Silvester nicht zulässig. Die Liste ließe sich fortführen. Nicht umsonst gilt das österreichische Graz als Stadt der Verbote. Für die BIBS-Fraktion ist sie dennoch oder gerade deswegen ein verlockendes Vorbild, denn sie führt Graz als beispielgebend für ihren Antrag zur „Einschränkung der Verwendung von Laubbläsern und anderen lärmerzeugenden Geräten in der Grünflächenpflege an“. Die CDU-Ratsfraktion hat den entsprechenden Prüfauftrag an die Stadt abgelehnt.
In erster Linie kommt das Veto aus rechtlichen Überlegungen. Denn das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schreibt auf seiner Internetseite eigentlich für jedermann verständlich: Laubbläser fallen, ähnlich wie etwa Rasenmäher oder Kettensägen, unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Ihr Gebrauch unterliegt besonderen Auflagen und Regeln, wie zum Beispiel die Einhaltung von Ruhezeiten. Ein Verbot von Laubbläsern ist aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.

„Die Kommunen regeln also, wann und nicht ob Laubbläser benutzt werden dürfen. Grundsätzlich gibt es dafür bestehende und bewährte Regeln, für die wir keinen Änderungsbedarf erkennen können. Wir sehen in dem Antrag der BIBS erneut den unverständlichen Versuch, die Bürgerinnen und Bürger weiter zu gängeln und durch Verbote einzuschränken. Ich bin überrascht und enttäuscht, dass sich die SPD zu einer Zustimmung zu solch einem Antrag hat hinreißen lassen, obwohl sie zwischenzeitlich geneigt war, ihn mit uns gemeinsam abzulehnen“, kritisiert Heidemarie Mundlos, Sprecherin der CDU-Fraktion im Grünflächenausschuss.

Doch es kam, wie es schon oft gekommen war: Im letzten Moment stimmte die SPD für den Antrag und verhalf ihm zu Mehrheit. Na ja, in Corona-Zeiten scheint es nichts Wichtigeres zu geben als die Verwaltung erneut mit Prüfungen zu beschgäftigen, deren Ergebnis eigentlich längst bekannt war. 
Die zu Protokoll gegebene Rede zum Thema von Ratsfrau Heidemarie Mundlos finden Sie im Dateianhang.