Alleen prägen Niedersachsens Landschaft – wir sollten sie schützen und pflegen
Auslöser für diesen Antrag ist die so genannten Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesystem (RPS) aus dem Jahre 2009, in der gefordert wird aus Gründen der Verkehrssicherheit Mindestabstände zwischen Fahrbahn und Baumbestände einzuhalten. Wenn diese Richtlinie umgesetzt wird, würde es Baumfällungen geben müssen und vermutlich würden die Bäume, die diesem Mindestabstand zum Opfer fallen, nan anderer Stelle nicht wieder ersetzt durch Nachpflanzungen. In Niedersachsen gibt es viele Alleen. Insesondere in Erholungs- und Freizeitgebieten, die von einem intakten Landschaftsbild leben, aber von der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesystem (RPS) aus dem Jahre 2009 betroffen wären. Ziel soll es sein, die genannte Richtlinie künftig in Ausnahmefällen, etwa an Straßen mit geringer Unfallgefahr, nicht an zu wenden. Die Gefahr für Autofahrer, die von Alleebäumen ausgeht bei Unfällen, steht in den meisten Fällen in engem Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit.