Heidemarie Mundlos: Kindeswohl muss Vorrang haben
Wie ich bereits auf dieser Homepage berichtet habe, gibt es einen Streit darüber, ob frühgeborene Kinder mit einem Gewicht unter 1250 g demnächst nur noch in extra qualifizierten Kliniken behandelt werden sollen. Nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Januar einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vorerst gestoppt hat, warten alle Beteiligten auf eine Entscheidung zur Hauptsache, d.H. jetzt entscheidet das Gericht wie es weiter geht.
Der Kern des Streites liegt in der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, daß ab 2011 zur Versorgung von sogen. Frühchen höhere Standards gelten sollten. Die Kliniken, die künftig an der „Level-1“- Versorgung teilnehmen können sollten, sollten dann jährlich mindestens 30 statt bisher 14 Behandlungen nachweisen müssen.
30 Kliniken im gesamten Bundesgebiet hatten gegen diesen Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses geklagt. „Bei all den Überlegungen, welche Fallzahlen erreicht werden müßten, um besondere Erfahrungen belegen zu können bei der Versorgung der Frühchen, muß oberster Maßstab das Wohl der Kinder sein. Dahinter haben wirtschaftliche Interessen zurück zu treten,“ so Mundlos
Jetzt warten alle auf das Urteil – und das kann dauern.