Niedersächsisches Landesvergabegesetz
Aufgrund einer veränderten europa- und bundesrechtlichen Gesetzeslage war eine Anpassung und Weiterentwicklung des niedersächsischen Landesvergabegesetzes erforderlich geworden.
Neben redaktionellen Anpassungen enthält der Gesetzentwurf vor allem Erleichterungen für „präqualifizierte“ Unternehmen, also solche, die vorab in einem Qualifizierungsverfahren eine Art Gütesiegel erhalten haben.
Für diese Unternehmen entfällt künftig die Verpflichtung, bei einem konkreten Angebot eine Tariftreueerklärung abgeben zu müssen und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen nachzuweisen. Das bedeutet eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Vergabeverfahren auf beiden Seiten und in der Folge kostengünstigere Angebote.
Eine weitere Erleichterung ergibt sich aus Folgendem: Wenn Unternehmen sich um öffentliche Aufträge bemühen, müssen sie normalerweise ihre Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einzeln nachweisen. Um auch insoweit Verwaltungsaufwand zu sparen, können sich Unternehmen nunmehr in die Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ eintragen lassen, so dass die Unterlagen nur einmal erarbeitet werden müssen und die Unternehmen fortan von vornherein als „präqualifiziert“ gelten.