Neues Familiengesetz verbessert Situation von pflegenden Angehörigen
und Pflegebedürftigen
Pressemitteilung vom 20.10.2011 von Heidemarie Mundlos
Hannover. Anlässlich der heute abschließenden Debatte zum Familienpflegezeitgesetz im Deutschen Bundestag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos: „Die Familienpflegezeit trägt entscheidend zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege bei. Das Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass berufstätige Menschen für maximal zwei Jahre ihre Arbeitszeit reduzieren können, um sowohl im Beruf zu bleiben als auch die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause vornehmen zu können.“ Dabei erhalte der Arbeitnehmer zu seinem reduzierten Gehalt einen Aufstockungsbetrag, den er nach der Pflege zurückzahlen müsse. Mundlos weiter: „In Niedersachsen werden derzeit etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Mit dem neuen Gesetz wird die Situation der pflegenden Angehörigen und auch der Pflegebedürftigen in Niedersachsen maßgeblich erleichtert.“
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